SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will den Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Homo-Ehe abstimmen lassen. Die Abstimmung solle noch in dieser Woche erfolgen, so SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann.

Berlin - Die SPD will eine Abstimmung im Bundestag zur Homo-Ehe erzwingen. Er hoffe, dass die Union mitziehe, die SPD werde aber auf jeden Fall dafür sorgen, dass eine Abstimmung über einen Gesetzentwurf stattfinden werde, sagte Parteichef und Kanzlerkandidat Martin Schulz am Dienstag in Berlin, ohne einen genauen Zeitpunkt zu nennen. Sollte die Unions-Fraktion nicht mitziehen, werde die SPD-Fraktion noch am Dienstagnachmittag über die weiteren prozeduralen Schritte entscheiden.

 

Das Votum über die Ehe für alle „wird diese Woche passieren“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am Dienstag in Berlin.

Kanzlerin Angela Merkel war am Montagabend vom klaren Nein der CDU zur gleichgeschlechtlichen Ehe abgerückt. Die CDU-Vorsitzende hatte Berlin erklärt, sie wünsche sich eine Diskussion, die „eher in Richtung einer Gewissensentscheidung geht“. Aus den Reihen von SPD und Grünen, aber auch aus der CDU waren anschließend Forderungen laut geworden, eine Bundestagsabstimmung noch in der bis Freitag laufenden letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zu ermöglichen.

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Mehrheit für die Ehe gilt als sicher

Bei einer Abstimmung im Bundestag ohne Fraktionszwang gilt eine Mehrheit für die Ehe für alle als sicher. Es ist aber unklar, ob es tatsächlich noch in dieser Woche dazu kommt. Die Spitze der Unionsfraktion sprach sich gegen eine rasche Abstimmung aus. „Es besteht keine Notwendigkeit für eine überstürzte Entscheidung“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU) in Berlin.

Dem Bundestag liegen drei Gesetzentwürfe für die uneingeschränkte Homo-Ehe vor - von den Linken, den Grünen und vom Bundesrat. Die große Koalition aus Union und SPD ist in der Frage gespalten und hat bislang eine Abstimmung verhindert, indem sie im Rechtsausschuss das Thema 30 mal vertagten. Die drei Gesetzentwürfe schlagen übereinstimmend vor, Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) so zu ergänzen, dass klar gestellt wird, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können.