Die AfD-Fraktion ist immer gut für Überraschungen. AfD-Rechtsaußen Stefan Räpple zieht nun entgegen dem Fraktionsbeschluss vor den Staatsgerichtshof. Das ist nur die jüngste Episode in einer Serie von Alleingängen in der Fraktion.

Stuttgart - Der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple klagt vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die vom Landtag kürzlich beschlossene Erhöhung der Kostenpauschalen für Parlamentarier.

 

„Wir von der AfD haben gegen diese Abgeordnetenbereicherung gestimmt, da sie im Eilverfahren am Bürger und Steuerzahler vorbei entschieden wurde“, sagte Räpple (Wahlkreis Ortenau) am Mittwoch in Stuttgart. Jetzt sei es nur konsequent, wenn man das auch gerichtlich beurteilen lasse. Die übrigen Fraktionen kritisierten die Klage, deren Eingang der Gerichtshof bestätigte.

Räpples Vorstoß gegen die von ihm angeprangerte „Selbstbereicherung“ im Landtag - die steuerfreie Kostenpauschale für alle Abgeordneten und das Mitarbeiterbudget - ist allerdings ein Alleingang. „Er hat uns alle heute Morgen überrascht“, sagte ein Sprecher der Fraktion. Diese habe beschlossen, mit möglichen rechtlichen Schritten zu warten, bis eine vom Landtag eingesetzte Kommission Vorschläge zu einer angemessenen Altersversorgung von Abgeordneten gemacht habe. Im Zuge dessen könnten auch die Kostenpauschalen auf den Prüfstand kommen, was aber zunächst nicht vorgesehen ist. Fraktionschef Jörg Meuthen betonte, der Fraktionsbeschluss schränke aber nicht die freie Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten ein.

FDP: „Räpple hat sich als Person disqualifiziert“

Der Landtag hatte nach Kritik ein im Schnelldurchgang gegen die Stimmen von FDP und AfD verabschiedetes Gesetz über die Rückkehr zur lukrativen Staatspension - statt privater Altersvorsorge - für Abgeordnete wieder aufgehoben. Erhöhte Zuwendungen an die Abgeordneten blieben aber: So wurden die Kostenpauschalen von monatlich 1548 Euro auf 2160 Euro erhöht und die Mitarbeiterbudgets von 5409 auf 10438 Euro monatlich annähernd verdoppelt.

Räpple gilt als Rechtsaußen in seiner Partei. So hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Räpples Ausruf „Volksverräter“ gegen die übrigen Fraktionen in einer Landtagsdebatte mit einem Ordnungsruf geahndet. Die Fraktion hat wegen Meinungsverschiedenheiten bereits zwei Mitglieder verloren und sich intern über die Gesundheitskarte für Asylbewerber gestritten.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte: „Herr Räpple hat sich bereits als Person derartig disqualifiziert, dass sich jeder Kommentar zu ihm erübrigt.“ Er verwies darauf, dass der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel mehrfach öffentlich geäußert habe, diese Erhöhung sei gut und richtig. Der Parlamentarische SPD-Geschäftsführer Reinhold Gall nannte die Klage „unbegründet und völlig an den Haaren herbeigezogen“.

Kosten für Wahlkreisbüros schlagen zu Buche

Bei den Abgeordneten schlagen vor allem die Kosten für die Wahlkreisbüros zu Buche. Nach Worten des Sprechers hat mehr als die Hälfte der 21 Abgeordneten ein Wahlkreisbüro. Die anderen hätten eine virtuelle Kontaktstelle, also einen gut erreichbaren Mitarbeiter mit Handy und Computer. Zudem setzten die Parlamentarier verstärkt auf Bürgerdialoge, Stammtische und persönliche Begegnungen im Wahlkreis. Grund: Viele Abgeordnete hätten Schwierigkeiten, ein Büro zu mieten, weil die Vermieter Randale fürchteten.

Hingegen haben bei CDU und SPD alle Landtagsabgeordneten eine Anlaufstelle für die Bürger ihres Wahlkreises. Bei der SPD beschäftigen die meisten sowohl wissenschaftliche Mitarbeiter in ihrem Stuttgarter Büro als auch in ihrem Wahlkreisbüro. In der FDP-Fraktion hat nur die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr kein Wahlkreisbüro.

Wie die AfD-Abgeordneten mit den erhöhten finanziellen Spielräumen umgehen, ist noch unklar. Es gebe dazu keine Order, sagte der Sprecher. „Ich denke nicht, dass die erhöhten Beträge vollkommen ausgeschöpft werden.“ Die Kosten rechnen die Abgeordneten jeweils mit der Landtagsverwaltung ab.