Vor allem Botnang und Feuerbach könnten ab 2018 bei Feinstaubalarm von den Fahrverboten betroffen sein. Doch das Bundesverwaltungsgericht könnte den Plan von Regierungspräsidium und Verkehrsministerium noch kippen.

Stuttgarter Norden - Ab 2018 soll es bei Feinstaubalarm in Stuttgart Fahrverbote geben. Das hat die Landesregierung schon im Februar beschlossen. Dieselfahrzeuge, welche die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen, sollen dann „besonders betroffene“ Straßen nicht mehr befahren dürfen, hieß es damals. Konkreter wurde das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nicht. Nur: Vor allem im Talkessel werde das Fahrverbot wohl zum Tragen kommen – aber vielleicht auch in Teilen von Zuffenhausen und Feuerbach. Doch letztendlich kam es anders. Seit wenigen Tagen steht nun fest, wie sich die Behörde das Fahrverbot vorstellt.

 

Zuffenhausen ist von den geplanten Straßensperrungen nicht direkt betroffen. Dass die Maßnahmen indirekte Auswirkungen hat und an Sperrtagen mehr Schleichverkehr durch den Bezirk rollt, hofft Bezirksvorsteher Gerhard Hanus nicht. Er sei nicht unglücklich, dass für Zuffenhausen keine Straßenschließungen geplant seien. Dies zeige, dass Feinstaub im Bezirk nicht das vordringlichste Problem sei. „Das Thema B 10/27 und Lastwagen brennt uns eher unter den Nägeln.“

In Stammheim sind aktuell ebenfalls keine Straßensperrungen bei Feinstaubalarm vorgesehen. Dennoch ist der Verkehr im Bezirk ein großes Thema, sagt die stellvertretende Bezirksvorsteherin Susanne Laufenberg: „Wir haben schon das bekannte Problem mit der B27a. Der Verkehr nimmt immer mehr zu, und Anwohner beschweren sich regelmäßig bei uns“, sagt Laufenberg. „Und wenn man sieht, was im benachbarten Kornwestheim noch alles an Industrie- und Gewerbegebieten geplant ist, dann werden Verkehr, Lärm und Feinstaub sicher noch weiter zunehmen.“ Darüber hinaus sei völlig klar, dass sich der Verkehr durch Sperrungen wegen des Feinstaubalarms in anderen Bezirken in umliegende Bereiche verlagern werde. „Weniger wird es sicher nicht.“

In Botnang fühlen sich Bürger von der Außenwelt abgeschnitten

Anders stellt sich die Situation in Feuerbach dar. Dort dürfen an Feinstaubtagen vom Verbot betroffene Dieselfahrzeuge nicht mehr die Feuerbacher-Tal-Straße nutzen, aber auch der Adolf-Fremd-Weg, ein Abschnitt der Stresemannstraße und ein Stück der Heilbronner Straße sind ab dem kommenden Jahr vom Fahrverbot betroffen. Bezirksvorsteherin Andrea Klöber rechnet damit, dass das Thema am kommenden Montag Abend bei der Einwohnerversammlung mit Oberbürgermeister Fritz Kuhn in der Feuerbacher Festhalle zu Diskussionen führen wird. „Die Feuerbacher-Tal-Straße ist ja zum Beispiel für Berufspendler, die in Botnang wohnen und in Feuerbach arbeiten, eine wichtige Verbindung und Zufahrtsstraße“, sagt Klöber. Aber warum wurde gerade diese Straße einbezogen? Die für die Fahrverbote zuständigen Behörden rechnen speziell auf dieser Straße mit erhöhtem Schleichverkehr an Feinstaubtagen: „Daher wurde diese mit einbezogen, um vor allem Verlagerungsverkehr in Wohngebieten in Feuerbach und Botnang zu verhindern“, sagt Matthias Kreuzinger, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Ob die Sperrung der Feuerbacher-Tal-Straße zielführend ist, kann Botnangs Bezirksvorsteher Wolfgang Stierle noch nicht sagen: „Ich habe aus der Zeitung davon erfahren. Es wäre schön gewesen, wenn man im Vorfeld offen darüber geredet hätte.“ Einige Botnanger Firmen hätten ihm gegenüber schon Bedenken geäußert, dass sie und ihre Kundschaft bei Feinstaubalarm völlig von der Außenwelt abgeschnitten seien. Das liege daran, dass nicht nur die Feuerbacher-Tal-Straße gesperrt werden soll, sondern auch die Botnanger Straße. „Dann bleibt nur noch der Weg vorbei am Gelände der SKG Botnang“, sagt Stierle. Über die Himmerreichstraße käme man raus aus dem Bezirk und auf die Wildparkstraße. Aber grundsätzlich sei Botnang zum Glück relativ gut durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen.

Weilimdorfs Bezirksvorsteherin Ulrike Zich rät unterdessen zu Gelassenheit: Die aktuellen Pläne seien allenfalls im Stadium eines Konzeptes und keinesfalls die Ultima Ratio: „Ich würde da mal ganz entspannt bleiben“, sagt Zich. Denn möglicherweise werde es am Ende ja doch eine andere Lösung geben.

Denn in der Tat: Das Bundesverwaltungsgericht könnte den Plan noch kippen.