Der Bezirksbeirat wollte die Situation an der Unterkunft für Flüchtlinge an der Kameralamtsstraße verbessern. Die Verwaltung lehnt ab.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stammheim - „Der Frust im Bezirksbeirat war groß.“ So bringt es die Bezirksvorsteherin Susanne Korge auf den Punkt. In der vergangenen Sitzung hatte die Stadtverwaltung erneut eine Stellungnahme zur Flüchtlingsunterkunft an der Kameralamtsstraße 69 abgegeben. Deren Inhalt erfreute die Kommunalpolitiker ganz und gar nicht. Schließlich hatten die Stammheimer Bezirksbeiräte – unter anderem Brigitte Lauber von den Grünen – Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht. Lauber ist im Flüchtlingsfreundeskreis „Stammheim hilft“ aktiv und monierte die fehlende Beleuchtung, mangelnde Barrierefreiheit sowie fehlende Mülleimer.

 

Thomas Zügel, der Leiter des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung, hatte in seinem Schreiben erklärt, dass der Standort an der Kameralamtstraße bewusst nicht voll behindertengerecht ausgebaut worden sei. Dies hätte „auf Basis der geltenden Normen für Behindertengerichtigkeit enorme Zusatzkosten und weitere zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich gemacht“. Diese wären dem geringen Bedarf an vollen behindertengerechten Plätzen sowie der nur befristeten Nutzung „in keiner Weise angemessen“. „Zudem ist eine behindertengerechte Zugänglichkeit der Gebäude aufgrund der bestehenden Geländeneigung schwer herstellbar“, erklärt Zügel. Für behinderte Flüchtlinge, die eine volle behindertengerechte Ausstattung benötigten, stünde eine entsprechend ausgestattete Unterkunft an der Kirchheimer Straße in Heumaden zur Verfügung. In den Stammheimer Unterkünften seien keine Rollstuhlfahrer untergebracht.

Barrierefreien Zugang gewünscht

Die Bezirksbeiräte hatten außerdem gewünscht, dass ein barrierefreier Zugang geschaffen und ausgeleuchtet werden soll. Den wird es nicht geben. „Eine zusätzliche Beleuchtung des Feldweges von der Ottmarsheimer Straße aus bis zur Wendeplatte des Standorts würde lediglich einen barrierefreien Zugang für das Erdgeschoss des Gebäudes 69 sowie über den internen Weg ins Erdgeschoss des Gebäudes 69C ermöglichen“, schreibt Zügel. Dies sei jedoch ein großer Umweg, der in der Praxis nicht in Anspruch genommen werde, sagt der Amtsleiter. Kinderwagen und Fahrräder würden fast ausschließlich über den kürzesten Weg mit Treppe getragen werden. Diese Erfahrung habe man an anderen Unterkünften gemacht.

An der bestehenden Treppe, die vom Bolzplatz zur Unterkunft führt, soll ein zweiter Handlauf angebracht werden (wir berichteten). Auf eine bessere Beleuchtung durch einen zusätzlichen Strahler – wie vom Bezirksbeirat gefordert – wird verzichtet. Den gab es schon. Die Verbesserung der Ausleuchtung des Zugangswegs war geprüft, ein Strahler angebracht worden. „Diese Leuchte musste jedoch kurze Zeit später wieder durch die EnBW entfernt werden, da sie aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Leuchte und dem Systembaustandort direkt in die Flüchtlingsunterkunft hineingeblendet hat.“ Eine Leuchte oberhalb des Wohnheims am Bolzplatzes anzubringen, sei ungeeignet – zumal ein Bewegungsmelder durch sich bewegende Äste oder Tiere ständig ausgelöst würde, was wiederum die benachbarten Zimmer durch zu viel Lichteinfall stören würde.

Keine weiteren Mülleimer und Aschenbecher

Weitere Mülleimer und Aschenbecher werde es ebenfalls nicht geben: „Bei der Planung wurden einheitliche Standards festgelegt: Für jeden Standort sollte es einen der Größe der Unterkunft entsprechenden Müllplatz für Mülltonnen geben – zudem an den Hauseingängen fest installierte Aschenbecher. Das Aufstellen von „losen“ Aschenbechern sei aus brandschutzrechtlichen Gründen weder möglich, noch gewünscht. „Hintergrund ist, dass lose Gegenstände fast immer ,auf Wanderschaft‘ gehen. Zügel weiter: „Gegenwärtig haben wir zudem das Problem, dass vielfach private Mülleimer ohne Deckel vor den Außenfenstern abgestellt werden. Dieser Missstand führt dazu, dass Ungeziefer – insbesondere Ratten – angelockt werden.“ Weitere Mülleimer würden dieses Problem noch verstärken.