Der Frauenanteil bei Aufsichtsräten ist seit der gesetzlichen Einführung der Frauenquote für die Privatwirtschaft leicht gestiegen. Es gibt allerdings noch Verbesserungsbedarf.

Berlin - Nach Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für die Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Führungspositionen leicht gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt ein gemeinsamer Bericht von Familien- und Justizministerium, der am Mittwoch das Bundeskabinett passiert hat. Danach stieg der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der betroffenen Unternehmen binnen Jahresfrist von 25,0 (2015) auf 27,3 Prozent (2016). Aktuelle Zahlen aus dem laufenden Jahr legten die Ministerien nicht vor. In den Vorstandsetagen bestehe allerdings noch „deutlicher Verbesserungsbedarf“.

 

Das lange umstrittene Gesetz war im Mai 2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet rund 100 börsennotierte, mitbestimmungspflichtige Großunternehmen seit Anfang 2016 zu einer festen Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten. Für die wichtigeren Vorstandsposten gibt es allerdings keine Quote. Der Frauenanteil in den Vorständen liegt dem Bericht zufolge bei 6,1 Prozent.