Laut der neuen Tierschutzverordnung werden Leonberger Hunde als Qualzüchtung geführt. Die Züchter der Landesgruppe könne diese Einstufung nicht nachvollziehen. Fast hätten sie die Rasse-Ausstellung am 1. Mai deshalb absagen müssen.

„Dagegen verwehren wir uns entschieden, die Leonberger sind keine Qualzucht“, sagt Peter Rühl. Er ist der Vorsitzende der Landesgruppe im Deutschen Club für Leonberger Hunde (DCLH). „Diese Rasse hat weder eine zurückgesetzte Nase, noch werden den Hunden die Ohren oder die Rute kupiert und sie neigen auch nicht zu grünem Star“, zählt er auf, was in anderen Rassen nicht zum Wohl der Vierbeiner ist.

 

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Was Corona zwei Jahre geschafft hat, hat eine neue Tierschutz-Hundeverordnung fast das dritte Mal geschafft – dass die jährliche Rassehunde-Ausstellung beim Clubheim in der Bettelmannsreute in Eltingen ins Wasser fällt. Am Wochenende ging sie nun doch erfolgreich über die Bühne. „Noch vor einer Woche stand alles auf der Kippe“, sagt Peter Rühl im Rückblick.

Zum 1. Januar trat eine neue Tierschutzverordnung in Deutschland in Kraft, die auch die Ausstellung von Vierbeinern regelt. „Das hatte sich noch nicht so herumgesprochen“, sagt der Heidelberger Vorsitzende der Landesgruppe im DCLH. „Die ist auch sehr auslegungsfähig“, formuliert es die Schriftführerin Daniela Krug-Haug aus Bad Rappenau.

Tierarzt checkt die Hunde vor der Schau

Für die Ausstellungen auch von Leonberger Hunden müssen die Veranstalter nun das zuständige Veterinäramt kontaktieren und jedes Tier muss vor der Schau den Gesundheitscheck durch einen Tierarztes bestehen. Auch sollen die Hunde im Vorfeld einer Augenkontrolle unterzogen werden.

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„Das ist leichter gesagt als getan“, sagt Peter Rühl. „Selbst Sie würden sich nicht ohne weiteres am Augenwinkel herumdoktern lassen. Stellen sie sich 75 Kilogramm Muskelmasse, ausgestattet mit einem kräftigen Gebiss vor, die zwar im Wesen äußert geduldig ist, aber sich heftig wehrt, wenn man sich dem Auge nähert“, schildert der Landesgruppenvorsitzende. „Diese Untersuchung ist nur unter Vollnarkose möglich – ob das im Sinne des Tierwohls ist?“, fragt sich Rühl.

Veterinäramt drückt ein Auge zu

Dabei hatte die Landesgruppe in Eltingen Glück. Das zuständige Veterinäramt hat die Ausstellung am Wochenende ohne die Augenuntersuchung zugelassen. „Diese Fachleute haben wohl mehr Ahnung von der Rasse als anderswo“, mutmaßt der Heidelberger. „Die Veranstalter am 7. Mai in Erfurt und die am 28. Mai in Dortmund müssen sie vorlegen“, weiß der Hundefachmann, der selbst zwei Rüden hat.

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Glück hatte die Landesgruppe mit ihren rund 280 Mitgliedern auch, weil ihr ein Hundehalter angehört, der Tierarzt ist und den Gesundheitscheck vornehmen konnte. „Aber sonst für dem Mai-Feiertag einen Tierarzt zu finden, macht die Sache in Zukunft nicht leichter“, meint Peter Rühl, der die Gesundheitsuntersuchung am Eingang zu einer Ausstellung trotzdem begrüßt.

Vieles ist noch unausgegoren

Zu vieles sei in der Verordnung noch unausgegoren, findet Rühl dennoch. „Offen ist etwa, wie lange die Augenuntersuchung gilt. Muss sie jedes Mal erneuert werden?“, fragt er sich. „Da werden alle über einen Kamm geschoren“, ist Daniela Krug-Haug ungehalten. „Vieles in der Verordnung kann so oder anders ausgelegt werden. Da muss dringend nachgebessert werden.“ Sie fürchtet, dass das Unverantwortliche noch mehr zur illegalen Zucht von Rassehunde verleite. Die könnten zwar nicht ausstellen, aber denen gehe es sowieso nur ums Geld. „Für die Rasse kann es aber das Ende bedeuten.“

Und noch etwas war anders an der Ausstellung am 1. Mai auf dem Clubgelände: Das erste Mal waren keine Hunde aus Russland dabei. Sonst haben immer zwei, drei Halter ihre Tiere vorgeführt. Der DCLH hat sich dem Beschluss des Deutschen Verbandes für das Deutsche Hundewesen angeschlossen, keine Halter aus Russland und Belarus zuzulassen.

Neue Tierschutz-Hundeverordnung: Das Ausstellungsverbot

Fehlende Körperteile
 Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

Verhaltensstörungen
 Des weiteren gilt das Ausstellungsverbot bei Hunden, bei denen mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten. Nicht ausgestellt werden dürfen Hunde, bei denen jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.

Haltung
 Auch die Hunde dürfen nach der seit 1. Januar geltenden Verordnung nicht ausgestellt werden, deren Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.