Im Streit um die Nutzung von WhatsApp-Daten hat ein Hamburger Gericht Facebook in DEutcshland einen Riegel vorgeschoben. Facebook darf Telefonnummern und andere Daten nicht ohne Einwilligung speichern.

Hamburg - Der Internetkonzern Facebook hat im Streit um die Nutzung der Daten von WhatsApp-Kunden eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies in einem am Dienstag ergangenen Urteil die Klage von Facebook gegen einen Stopp des Datenaustausches durch den hamburgischen Datenschutzbeauftragten ab.

 

Damit bleibt es Facebook untersagt, die Telefonnummer und andere personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern, wenn die Betroffenen nicht eingewilligt haben.

WhatsApp-Nutzer in Deutschland „nicht schutzlos“

Facebook hatte den Messenger-Dienst 2014 gekauft. Facebook hatte vor dem Gericht gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten geklagt, um die im vergangenen Jahr angekündigte Datenübermittlung von WhatsApp-Nutzern doch noch durchzusetzen. Das Gericht sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Datenschutzinteressen der WhatsApp-Nutzer in Deutschland hätten höheres Gewicht als das wirtschaftliche Interesse von Facebook.

Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar begrüßte das Urteil: „Nach diesem Beschluss wird es einen Massenabgleich der Daten inländischer Nutzerinnen und Nutzer zwischen WhatsApp und Facebook auch weiterhin nicht geben“, erklärte Casper. Damit seien die Millionen von WhatsApp-Nutzern in Deutschland „nicht schutzlos“.