Für reichlich Aufregung hat ein alkoholisierter Bewohner in der Böheimstraße im Stuttgarter Süden gesorgt. Als Rettungssanitäter ihn in seiner Wohnung versorgen wollen, hat er eine Schusswaffe neben sich liegen.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Abgeriegelte Straßenzüge, Polizisten mit Helm und schusssicheren Westen, zahlreiche Einsatzfahrzeuge in der Häuserschlucht: Dramatische Szenen haben sich am Donnerstagabend im Bereich des Marienplatzes im Stuttgarter Süden abgespielt. Der Einsatz galt einem bewaffneten Mann in einer Wohnung – und er zeigt, wie sich die Polizei ihre Einsatztaktik nach den langjährigen Erfahrungen um das Thema Amoklauf weiterentwickelt hat.

 

Wie so oft hatte das Ganze als Routinefall begonnen. „Die Besatzung eines Krankentransportwagens hat um 18.58 Uhr einen Auftrag einer ambulanten Behandlung bekommen“, sagt Feuerwehrsprecher Christopher Haigis. Nichts Aufregendes: Die beiden Rettungssanitäter fuhren ohne Blaulicht und Martinshorn zu dem 54 Jahre alten Patienten in der Böheimstraße. Was sie in der Wohnung aber sahen, versetzte sie rasch in Alarmstimmung.

Die Polizei packte ihre Spezialausrüstung aus

„Der Mann hatte offenbar eine Schusswaffe 30 Zentimeter neben sich liegen“, sagt Polizeisprecher Stephan Widmann. Zwar habe der offenbar alkoholisierte Bewohner die Besatzung nicht direkt bedroht – doch für die beiden Rettungssanitäter war das Grund genug, schleunigst wieder nach draußen zu kommen. Um 19.25 Uhr ging bei der Polizei-Einsatzzentrale der Notruf über den Waffenbesitzer ein.

Für mehrere Reviere herrschte Großalarm. Streifenbeamte rückten an und rüsteten sich für den Ernstfall. Die in Amoklagen inzwischen übliche Ausrüstung wurde ausgepackt: Helm, schusssichere Westen. Gleichzeitig wurde der Bereich um das Wohnhaus abgesperrt. „Die Beamten haben dann versucht, mit dem Mann in der Wohnung Kontakt aufzunehmen“, sagt Polizeisprecher Widmann, „und das hat dann letztlich auch geklappt. Der 54-Jährige kam gegen 20.10 Uhr nach draußen. Unbewaffnet. Die Schusswaffe wurde sichergestellt.

Eine Strafe hat der Mann wohl nicht zu erwarten

Letztlich konnten dann aber alle wieder aufatmen: Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe, und der 54-Jährige konnte laut Widmann letztlich auch eine Waffenbesitzkarte vorweisen. Da er die Waffe nicht in der Öffentlichkeit gezeigt hatte, gab es offenbar auch keinen Verstoß gegen das Waffengesetz. Ob der Mann letztlich noch die ursprüngliche ambulante Behandlung nötig hatte, ist nicht überliefert.