Ein 23-jähriger Afghane, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen wohnte, wurde rechtswidrig nach Bulgarien überstellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wusste angeblich nichts von einem Eilverfahren. „Hier ist etwas schief gelaufen“, sagt Otto-Paul Bitzer, Sprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.

Tübingen - Ein afghanischer Asylbewerber, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen lebte, ist vor gut einer Woche rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben worden und muss nun zurückgeholt werden. Sein Tübinger Anwalt, Markus Niedworok, hatte gegen den abgelehnten Asylantrag des 23-Jährigen Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. „Wenn ein Eilverfahren anhängig ist, darf nicht abgeschoben werden“, sagt Otto-Paul Bitzer, Pressessprecher des Verwaltungsgerichts und selbst Richter. „Hier ist etwas schief gelaufen. Das war rechtswidrig.“ Der Afghane müsse nach Deutschland zurückgebracht werden. Zudem habe das Gericht am Freitag über den Eilantrag entschieden und beschlossen, dass im Fall des 23-Jährigen eine Rückkehr nach Bulgarien, wo der Flüchtling registriert wurde und seine Fingerabdrücke abgegeben hatte, nicht zulässig sei, sagt Bitzer. Die Begründung stünde noch aus, aber grundsätzlich ginge das Gericht von menschenunwürdigen Verhältnissen für Asylbewerber in Bulgarien aus.

 

Das Regierungspräsidium will nichts vom dem anhängigen Eilverfahren gewusst haben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat trotz Eilverfahren eine Abschiebung angeordnet, die vom Karlsruher Regierungspräsidium (RP) ausgeführt wurde. „Wir wussten nichts von dem Eilantrag“, sagt die RP-Sprecherin. Wie eine Rückführung aussehen könnte, sei vollkommen unklar.

Der Afghane war über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland gekommen. Seinen Angabe zufolge ist er in Serbien von der Polizei aufgegriffen und an die bulgarische Grenze gebracht worden. Dort sei er mehrere Monate lang inhaftiert worden, schildert sein Anwalt Markus Niedworok die Fluchtroute. Als er wieder freigelassen wurde, habe er sich Richtung Deutschland aufgemacht und Asyl beantragt. Eine Ablehnung erhielt er am 26. Juli.

Niedworok ist empört über das Vorgehen des Bundesamtes und des Regierungspräsidiums Karlsruhe. „Es wurden vor einer richterlichen Entscheidung durch die Abschiebung Tatsachen geschaffen.“ Das dürfe in einem Rechtsstaat nicht sein. Über Dritte hat der Anwalt Kontakt zu dem jungen Afghanen. Er soll in einem bulgarischen Polizeigefängnis inhaftiert sein. „Die Behörden werden die Rückführung machen müssen“, sagt Niedworok, der keinen vergleichbaren Fall kennt. Spannend sei es, wie gut die Kommunikation zwischen Deutschland und Bulgarien funktioniere. Davon hänge sicherlich ab, wie schnell der Afghane auf den Weg zurück nach Tübingen gebracht werden könne. Solche Rückholungen sind absolute Ausnahmefälle, sie kommen in Deutschland nur sehr selten vor.