Das Böblinger Landratsamt bittet in dieser Jahreszeit um besondere Rücksichtnahme auf Tiere und Natur. In Wald, Feld und Wiese gelten daher bestimmte Regeln.

Wenn das Wetter schöner wird, zieht es viele Menschen nach draußen. In einer Region wie dem Landkreis Böblingen mit über 400 000 Einwohnern sind auch der Platz im Wald sowie die Wiesen und Felder begrenzter als anderswo. Da gilt es, besonders Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen.

 

Im Landeswaldgesetz ist verankert, dass jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen darf. Aber die Tiere sollen dabei nicht unnötig gestört werden, deshalb muss jeder einige Dinge beachten. „Besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren Tiere empfindlich auf Störungen“, erklärt Alexandra Radlinger, stellvertretende Leiterin des Amts für Forsten im Böblinger Landratsamt. „Aktivitäten abseits von Wegen stellen für sie ein großes Störungspotenzial dar, denn man bewegt sich quasi in deren Wohn- oder Schlafzimmer.“

Auch für Hundebesitzer gibt es Regeln

Es geht aber nicht nur um den Wald, sondern auch um Felder oder Wiesen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. „Vielen ist nicht klar, dass damit auch Wiesen gemeint sind“, erklärt Alexandra Radlinger.

Für Hundebesitzer gilt in Baden-Württemberg zwar keine allgemeine Leinenpflicht. Jeder ist aber dafür verantwortlich, zu jeder Zeit auf seinen Hund bestimmend einwirken zu können. Funktioniere das nicht, müsse das Tier an die Leine genommen werden, betont der Wildtierbeauftragte Bastian Junghans. „Diese Regelung ist gerade jetzt besonders wichtig, weil ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen. Insbesondere sind Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, für Hunde eine leichte Beute.“

Im Wald darf auch nur auf Wegen über zwei Metern Breite mit dem Fahrrad gefahren und nur auf geeigneten Wegen geritten werden. Wer mit dem Rad gern abseits der Wege unterwegs ist, darf dies nur auf Strecken, die explizit als Mountainbiketrails ausgewiesen sind, tun.