Drei neue Schilder am Schloss weisen auf den richtigen Umgang mit dem Gelände und den anderen Besuchern hin.

Solitude - Seit wenigen Tagen stehen drei neue Schilder an den Zugängen zum Schloss Solitude. Auf ihnen ist die Parkordnung vermerkt. „Besonders im Sommer ist das Gelände um das Lustschloss des barocken Herzogs Carl Eugen ein beliebter Ort für Ausflügler. Nun wollen wir mit der neuen Parkordnung das gute Miteinander erleichtern“, erklärt Birgit Strobel von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. „Im Sommer ist das Solitude-Gelände ein wahrer Besuchermagnet.“ Viele Menschen würden es als Ausgangspunkt oder Ziel für Spaziergänge in den Wäldern auf der Anhöhe westlich von Stuttgart nutzen und von dort die weite Aussicht ins Land genießen.

 

Wo viele Menschen aufeinander treffen, kommt es aber auch immer mal wieder zu Schwierigkeiten. Die neue Parkregelung soll für klare Verhältnisse vor Ort sorgen. Grundsätzlich solle jede Belästigung und Gefährdung anderer vermieden werden, ist auf den Schildern zu lesen. „Deshalb ist besonders untersagt: Das Nächtigen in der Zeit von 20 bis 6 Uhr. Das Betteln. Das Verrichten von Notdurft.“ Das soll es aber noch nicht gewesen sein. Ballspiele jeglicher Art sind verboten – auch Feuerwerkskörper abzubrennen oder Feuerstellen zu entzünden. Untersagt ist ebenfalls, „das Gelände mit Lenkdrachen oder ferngesteuerten Flugeinheiten zu überfliegen“. Auch ist auf den Schildern explizit vermerkt, dass Tiere nicht gefüttert, gejagt, gehetzt oder gestört werden dürfen. „Hunde sind an der Leine zu führen“, heißt es weiter. Und: „Nicht gestattet ist das Benutzen elektroakustischer Geräte wie Ton-, Fernseh-, Rundfunkempfangs- und andere Tonwiedergabegeräte soweit dadurch die Ruhe Dritter gestört wird oder Besucher belästigt werden.“

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg betreuen den Besucherbetrieb auf Schloss Solitude, das in seinen Nebengebäuden verschiedene Nutzer zu Gast hat. Das gesamte Gelände ist insgesamt frei zugänglich und wird von den Menschen auch so genutzt: Spaziergänger, Familien und spielende Kinder, Kulturtouristen, Picknicker und Gäste, die die ruhige Lage außerhalb der Stadt im Grünen und die Aussicht genießen wollen, teilen sich das Gelände. „Unsere Aufgabe ist es, auf den guten Zustand zu achten“, erläutert Birgit Strobel: „Jetzt ist das Miteinander bestens geregelt.“