Die Monopolkommission will die Kosten des Netzausbaus begrenzen. Die Regierungsberater bekräftigen Forderung nach Auslaufen der EEG-Umlage. Sie sehen aber auch positive Entwicklungen.

Berlin - Die Monopolkommission, die die Regierung in der Wettbewerbspolitik berät, fordert ein Nachsteuern bei der Energiewende. Die Experten sehen auf dem Energiemarkt zwar auch positive Entwicklungen. Dazu zählt der Vorsitzende Achim Wambach, dass die Marktmacht der großen Energieversorger spürbar gesunken ist. Die vier großen Energieunternehmen RWE, Eon, EnBW und Vattenfall hätten 2016 einen gemeinsamen Marktanteil von 54 Prozent gehabt. Das ist im Vergleich zu 2014 ein Rückgang von acht Prozentpunkten. Wesentlicher Grund dafür sei der Verkauf der Braunkohleverstromung von Vattenfall gewesen. Eine Ursache liegt aber auch im veränderten Strommarkt und dem Ausstieg aus der Atomkraft.

 

Größter Anbieter ist weiterhin RWE mit einem Anteil von 22 Prozent, gefolgt von Eon (13 Prozent) und EnBW (zwölf Prozent). Vattenfall hat mit sieben Prozent seinen Marktanteil fast halbiert. EnBW und Eon verzeichneten leichte Rückgänge. „Aktuell sehen wir wenig Konzentrationsprobleme auf dem Energiemarkt“, sagte der Vorsitzende Wambach.

Kritisch setzen sich die Experten mit den Kosten der Energiewende auseinander. Die Kommission appellierte an die Politik, durch einen Ordnungsrahmen die Kosten zu begrenzen. Die Förderung für regenerative Energien wie Windkraft und Sonne führten dazu, dass die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belastet würden. Ein Weg, um die Kosten zu senken, könnten Ausschreibungen sein, bei denen Anbieter regenerativer Energieträger in Wettbewerb miteinander treten. Nach dem Urteil der Kommission hätten sich die technologieneutralen Ausschreibungen bewährt, denn sie ermöglichten einen kostengünstigen Ausbau regenerativer Energie. „Die Ausschreibung funktioniert“, sagte Wambach. Dennoch halten die Marktwächter weitere Sparmaßnahmen für erforderlich.

Netzausbaukosten stärker berücksichtigen

Die Kommission schlägt vor, dass in Zukunft bei der Förderung erneuerbarer Energien die Netzausbaukosten stärker berücksichtigt werden. Der Zubau an erneuerbaren Energien findet vor allem im Norden mit Windkraft statt. Die meisten privaten und industriellen Verbraucher befinden sich aber im Süden und Westen. Dies führt zu steigenden Netzausbaukosten. Die Monopolkommission schlägt vor, dass Ökostrom-Anbieter im Norden Preisabschläge hinnehmen, während Anbieter im Süden einen Aufschlag erhalten. Auf diese Weise sollen die Kosten für den Ausbau der Übertragungsleitungen berücksichtigt werden. Weil nach Protesten von Anwohnern die Erdverkabelung Vorrang hat, sind steigende Netzausbaukosten zu erwarten. Indem die Förderung stärker von den Leitungskosten abhängig gemacht wird, verspricht sich die Kommission eine preisdämpfende Wirkung. Die Regierungsberater haben schon vor einiger Zeit Kritik an der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geübt. In ihrem Sondergutachten wiederholen sie diese Position. „Die Förderung erneuerbarer Energien sollte langfristig auslaufen“, heißt es. Wie alle nationalen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen führe die Förderung erneuerbarer Energien nicht zu einer Verringerung klimaschädlicher Emissionen, sondern nur zu einer Verlagerung ins Ausland, sagen die Gutachter. Gleichzeitig steige die EEG-Umlage, die Verbraucher als Teil des Strompreises zahlten. Seit der Einführung der Umlage mache die Förderung einen immer größer werdenden Anteil am Strompreis aus.