Stadträte verschiedener Fraktionen empören sich über den Nussbaum-Verlag, weil dieser sich seit einigen Wochen weigert, deren politische Stellungnahmen und Berichte abzudrucken. Freie Wähler und SPD holen nun zum Gegenschlag aus.

Göppingen - Angefangen hat alles mit einem Beitrag der Freien Wähler Göppingen zum Thema Regionalverkehrsplan und der Ablehnung des Nussbaum-Verlags, diesen Beitrag in seinem Bartenbacher Mitteilungsblatt abzudrucken. Die FWG-Fraktion warf dem Verlag daraufhin „Zensur“ vor, was schließlich dazu führte, dass seit einigen Wochen gar keine politischen Berichte der Fraktionen, Bezirksbeiräte und Parteien in den Blättern des Verlags mehr gedruckt werden. Darüber sind die Stadträte so erbost, dass sie nun nach Möglichkeiten suchen, Druck auf den Verlag auszuüben – einige denken sogar darüber nach, den Verlag, der weit und breit die Amtsblätter für die Kommunen druckt, ganz aus Göppingen zu verdrängen.

 

In dem Text, mit dem der Ärger begann, hatte die FWG-Fraktion ihre Sicht auf die Verkehrsbelastung in Bartenbach dargelegt und den Nachbarn in Rechberghausen vorgeworfen, ihre Verkehrsprobleme auf andere Kommunen zu verlagern. Dem Nussbaum-Verlag, der die redaktionelle Verantwortung für die Texte in seinen Mitteilungsblättern trägt, war das offenbar zu heikel. Und so erschien der Beitrag schließlich nur im städtischen Amtsblatt Geppo, das zwar von dem Verlag gedruckt und verteilt, aber inhaltlich von der Stadt Göppingen verantwortet wird.

Freie Wähler wehren sich gegen „Zensur“

Die Freien Wähler wehrten sich vehement gegen dieses Vorgehen. Mit dem Ergebnis, dass inzwischen nur noch Veranstaltungshinweise der Parteien und Fraktionen gedruckt werden, aber keine Stellungnahmen oder Berichte mehr. „Wir haben in den Mitteilungsblättern in den Göppinger Stadtbezirken eine so geringe Auflage, dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, jemanden einzustellen, der alle politischen Berichte inhaltlich prüft“, erklärt der Geschäftsführer Andreas Tews den Hintergrund der Entscheidung. Mit Zensur habe das nichts zu tun, es gehe um eine wirtschaftliche Notwendigkeit und darum, dass der Verlag für die Inhalte der Blättchen verantwortlich sei.

Tatsächlich haben die Mitteilungsblätter, die Bürger in den Stadtbezirken zusätzlich zum Amtsblatt Geppo abonnieren können, in den meisten Stadtbezirken nur eine Auflage von 350 bis 400 Exemplaren. Nur in Faurndau liegt sie mit rund 1600 Exemplaren deutlich höher.

Doch bisher erschienen in den Mitteilungsblättern auch immer wieder Berichte der Bezirksbeiräte oder der Gemeinderatsfraktionen. Offenbar hat man beim Verlag in der Vergangenheit nicht so genau auf die Inhalte der Texte geachtet. Das ist seit dem Streit um den FWG-Bericht anders. „In Bartenbach ist das Thema jetzt aufgekommen, und nun haben wir solche Beiträge eben grundsätzlich verboten“, sagt Tews. Politische Beiträge seien eben naturgemäß wesentlich heikler als beispielsweise Berichte aus Sportvereinen.

Rechtsstreit in Crailsheim als Hintergrund?

Das Umdenken des Verlags hängt möglicherweise auch mit einem Rechtsstreit zusammen. In einem Schreiben an den Fraktionschef der FWG, Emil Frick, erläutert Tews nämlich: „Unser Rechtsanwalt legt uns regelmäßig nahe, dass in Amtsblättern keine Meinungsbildung stattfinden darf, da dies rechtlich nicht zulässig ist.“ Aktuell klage die Südwestpresse (Hohenloher Tagblatt) gegen die Stadt Crailsheim, da deren Amtsblatt zu tageszeitungsähnlich sei.

Bei den meisten Stadträten verficht Tews Argumentation überhaupt nicht. Sie empören sich weiterhin über die Beschneidung ihrer Möglichkeiten, die Bürger über ihre Ansichten zu informieren. „Wir wollen ja gerade in den Stadtbezirken nahe an den Bürgern dranbleiben“, sagt etwa der Fraktionschef der Grünen, Christoph Weber. Die FWG- und die SPD-Fraktion haben deshalb jetzt beantragt, das Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung zu bringen. „Wir bringen schließlich keine Beleidigungen in unseren Berichten. Und im Übrigen kann sich ein Kaninchenzüchter- oder ein Schützenverein ebenfalls daneben benehmen“, sagt der SPD-Chef Armin Roos.

Keine Ortswappen ohne Genehmigung

Dann soll auch besprochen werden, ob es zulässig ist, dass der Nussbaum-Verlag auf seinen Mitteilungsblättern die jeweiligen Ortswappen abbildet. Denn eigentlich hat der Gemeinderat im November beschlossen, dass die Wappen und das städtische Logo nicht ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Gut möglich also, dass der Verlag die Titelseiten seiner Blätter bald ändern muss.

Es könnte sogar noch weiter gehen: Einige Stadträte wollen offenbar vorschlagen, darüber nachzudenken, die städtischen Mittelungen künftig wieder über eine Beilage in den Lokalzeitungen zu verbreiten und dem Nussbaum-Verlag den Auftrag für den Druck des städtischen Amtsblattes zu entziehen. Lediglich die FDP bleibt ihrem Fraktionschef Klaus Rollmann zufolge bei dem Thema gelassen: „Wir können doch niemandem vorschreiben, was er drucken muss“, sagt er.

Marktführer im Land

Verlag:
Der Nussbaum-Verlag ist auf Amts- und Mitteilungsblätter spezialisiert. Die Verlagsgruppe hat neun Standorte, mehr als 500 Mitarbeiter und eine wöchentliche Gesamtauflage von mehr als einer Million Exemplare, die in mehr als 330 Städten und Gemeinden im Land an die Haushalte verteilt werden.

Verantwortung:
In vielen Fällen druckt und verteilt der Verlag im Auftrag der Kommunen deren Amtsblätter. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt trägt in diesem Fall die jeweilige Kommune, der Verlag ist dann nur für die Anzeigen verantwortlich. In anderen Fällen, etwa in den Göppinger Stadtbezirken, erstellt der Verlag die Mitteilungsblätter in Eigenregie. Dann haftet der Verlag für den gesamten Inhalt.