Die Mannheimer Verwaltungsrichter befassen sich nächste Woche erneut mit der Geräuschkulisse am Werkstattgelände der Strohgäubahn. Sie müssen den Fall erneut aufrollen, nachdem die höchsten Bundesrichter ihr Urteil kassiert hatten.

Korntal-Münchingen - Der Streit um die Lärmbelästigung entlang der Strohgäubahn geht in die nächste Runde. Der Anwohner Thomas Herwig streitet für einen Lärmschutz entlang der Strohgäubahn-Werkstatt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vor gut einem Jahr aufgehoben hat, müssen die Mannheimer Richter den Fall neu auftrollen. Der VGH hatte zu Ungunsten Herwigs geurteilt.

 

Im Wesentlichen werden am Dienstag wohl die alten Argumente ausgetauscht. Zudem werden sich die Richter aber auch mit diversen Gutachten auseinandersetzen. Um den Lärm aus der Werkstatt – denn um ihn allein geht es im Streit Herwigs gegen das Land Baden-Württemberg– einzuordnen, hatte die Bahn einen laut Herwig „weit überhöhten Lärmpegel durch Verkehrsgeräusche dargestellt, um den eigenen Lärm zu relativieren“. Das Transportunternehmen hatte zur Berechnung des Verkehrsaufkommens auf der dort verlaufenden Strecke der Deutschen Bahn die aktuellen Verkehrsdaten aufs Jahr 2025 hochgerechnet.

In der Auseinandersetzung wird Thomas Herwig, einem selbstständigen Unternehmer, vorgeworfen, keinen Anspruch auf Schutz zu haben, weil er sein als Wohnung und Büro genutztes Anwesen illegal errichtet habe. Herwig bestreitet dies. Ärger gibt es zudem um einen Imbiss auf dem Gelände, den er verpachtet hat. Die Korntaler Baurechtsbehörde habe laut Herwig die Baugenehmigung auf die Dauer des Pachtvertrags befristet. Als er die Genehmigung auf sich als Eigentümer überschreiben lassen wollte, habe er einen erneuten Bauantrag für den bereits genehmigten Imbiss stellen müssen. Der von ihm eingeschaltete Verwaltungsrechtler konstatierte, die Korntal-Münchinger Baurechtsbehörde habe damals grob rechtswidrig gehandelt. Herwig selbst sagt, die Baurechtsverwaltung habe „losgelöst von jeglichen rechtlichen Vorschriften“ agiert.

Auch jetzt steht das Korntal-Münchinger Baurechtsamt wieder im Fokus. Vertreter des Amtes hätten laut Herwig sein Anwesen fotografiert, seien dazu ungefragt auf den Zaun gestiegen und hätten die Mieter des Imbisses abgelichtet. Die Stadtverwaltung äußert sich dazu nicht. Eine Rathaussprecherin teilt mit, dass sich die Kommune zu baurechtlichen Verfahren grundsätzlich nicht äußere.

Mehrere Probleme bleiben

Selbst wenn die Mannheimer Richter ein Urteil fällen, sind nicht alle Probleme rund um die Bahn gelöst. Offen ist, was in Heimerdingen, am anderen Ende der Strecke, passiert, wo eigentlich nachts die Züge abgestellt werden sollen. Derzeit werden sie an der Korntaler Werkstatt geparkt, was zusätzlichen Lärm verursacht. Das sei nur ein Provisorium, bekräftigt der Zweckverband. aus Bahnanrainern und Kreis.

Doch das Provisorium könnte länger andauern, denn der Heimerdinger Bahnhof muss umgebaut werden, um als Parkplatz für Züge zu taugen. Aber auch hier fordern Anwohner Lärmschutz, die Anhörung läuft. Sie argumentieren, in einem Gutachten, das ausschlaggebend ist für die Genehmigung, seien Gebäude entweder nicht dargestellt oder nicht berücksichtigt. „Erhebliche Lärmimmissionen, die nicht durch die gesetzlichen Bestimmungen legitimiert sind, sollen von den Anwohnern geduldet werden“, ärgern sie sich. Wann dieses Verfahren abgeschlossen ist, ist offen. „Der zeitliche Ablauf ist derzeit nicht absehbar“, teilt das Regierungspräsidium mit.