Die AfD will mit ihren zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss im Landtag durchsetzen, alle anderen Parteien stemmen sich dagegen. Ein Gutachter soll nun die rechtliche Lage klären.

Stuttgart - Die strittige Frage, ob die AfD mit ihren zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss im Landtag beantragen kann, soll nun ein Gutachten klären. Der Ständige Ausschuss beauftragte die Landtagsverwaltung am Donnerstag in Stuttgart damit, zu der strittigen Frage bis Mitte Oktober eine Expertise vorzulegen. Das sagte der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold (CDU). Darin soll vor allem geklärt werden, ob zwei Fraktionen, die der gleichen Partei angehören, einen Untersuchungsausschuss durchsetzen können. Grüne, CDU, SPD und FDP sind der Auffassung, dass dies nicht geht. Die AfD mit ihren derzeit zwei Fraktionen im Landtag hält aber an ihrem Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus fest.

 

AfD will notfalls vor Gericht ziehen

Am Mittwoch hatte der Landtag kontrovers über dieses Thema diskutiert. Die anderen Fraktionen werfen der Alternative für Deutschland (AfD) vor, mit ihren zwei Fraktionen Minderheitenrechte im Parlament zu missbrauchen. Die AfD weist das zurück und will den Untersuchungsausschuss notfalls vor Gericht durchsetzen - obwohl sie derzeit die Wiedervereinigung ihrer zwei Fraktionen anstrebt. Nach den rechtlichen Grundlagen für den Landtag muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn zwei Fraktionen dies wollen. Nach Meinung von Grünen, CDU, SPD und FDP können damit aber nur zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien gemeint sein.

Der Landtag hatte diesbezüglich am Mittwoch eine rechtliche Klarstellung beschlossen - gegen die Stimmen der AfD und der von ihr abgespaltenen Alternative für Baden-Württemberg (ABW). Das nun in Auftrag gegebene Gutachten soll bis zum 12. Oktober fertig sein, damit der Ständige Ausschuss am 13. Oktober darüber beraten kann. Am selben Tag soll der Landtag über den Antrag der beiden Fraktionen der AfD zur Einrichtung des Untersuchungsausschusses entscheiden. Fällt das Votum negativ aus, bliebe der AfD nur noch eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, um den Ausschuss durchzusetzen.