Parteien sind keine Behörden. Doch sie nehmen teil an der Willensbildung der Bürger. Und sie bekommen Geld vom Staat, also vom Steuerzahler.
Aber erst, wenn sie gewählt sind. Wenn eine Partei gewählt wird, weil sie sagt, sie lehne die Medien ab, da sie ihnen misstraut, und sie bekommt dafür Unterstützung von den Bürgern in Form von Wählerstimmen, dann teilen diese Bürger das offensichtlich. Obwohl es gar keinen Sinn hat für eine Partei, nicht mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren, ist es nicht so, dass die Presse einen einklagbaren Anspruch hat. Es gibt keine Rechtsprechung dazu, dass sich Parteien wie Behörden verhalten müssten. Und wenn sie nicht gleichzusetzen sind, darf ich nicht auf Parteien übertragen, was für den Staat gilt. Parteien sind bei ihren eigenen Veranstaltungen frei darin, wen sie als Gast zulassen.
Sie müssen ihre Mitglieder zulassen.
Aber ob sie auch die Presse und Kameras zulassen müssen, ergibt sich daraus in keiner Weise. Es gibt zum Beispiel keinen Anspruch auf Liveberichterstattung. Es muss auch Treffen geben, wo bewusst keine Kamera dabei ist, sodass auch Mitglieder, die nicht rhetorisch fit sind, der Parteispitze offen die Meinung sagen können. Die SPD macht das auf ihrem kleinen Parteitag auf Bundesebene. Sie lässt dort die Presse zu, aber nicht im Saal während der Debatte. Die Differenzierungsmöglichkeit der Parteien, in bestimmten Situationen eingeschränkt Presse zuzulassen, muss möglich sein. Wenn die AfD das, wie bei ihrem letzten Parteitag, anders macht und bestimmte Medien aussperren will – das ist ein Politikum, das ist Teil der Erzählung von Lügenpresse. Das muss man politisch lösen. Diese Argumentation kann man nicht per Gesetz abschaffen. Das Misstrauen gegenüber Medien kann man nicht rechtlich auflösen.
Man soll das Thema also politisch ausdiskutieren, aber nicht rechtlich unterbinden?
Ja. Man kann nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und Parteien deshalb zu Behörden erklären oder Journalisten einen Filmanspruch vermitteln. Wo fängt das an, wo hört das auf? Denken Sie an die Diskussion über die Berichterstattung aus Gerichtssälen oder Gemeinderatssitzungen. Das geht dann alles wieder zu weit.