Das städtische Baurechtsamt untersagt die Nutzung von Büroräumen durch den Verein Masjid al Khayr am Emerholzweg 35 in Stammheim. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte einen Widerspruch des Moscheevereins zuvor abgelehnt.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stammheim - Das blaugraue Logo des Moscheevereins Masjid al Khayr klebt auf den Fenstern des ersten Stockwerks am Emerholzweg 35. In den Räumen dahinter haben sich laut Polizei zuletzt am vergangenen Freitag mehr als 100 Menschen zum Beten versammelt, obwohl sie das dort nicht dürfen. Das Gebäude befindet sich in einem Gewerbegebiet, in dem keine kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Einrichtungen zulässig sind. „Die Nutzung als Moschee ist in dem Gebiet baurechtlich nicht genehmigungsfähig“, stellt Kirsten Rickes klar. Sie ist die Leiterin des Stuttgarter Baurechtsamtes. Der Emerholzweg 35 liegt in einem Gewerbegebiet, in dem besonders viele Einschränkungen gelten. Dort sind Anlagen für kirchliche Zwecke – auch ausnahmsweise – nicht zulässig. „In dem Gebiet sind fast alle Nutzungen ausgeschlossen, außer kleine Handwerksbetriebe, Büros, Lagerräume, Tankstellen und Werkstätten“, sagt Rickes.

 

Kein Antrag zur Nutzungsänderung gestellt

Wer ein Gebäude anders nutzen wolle als vorgesehen, müsse beim Baurechtsamt einen entsprechenden Änderungsantrag stellen. Das sei im vorliegenden Fall allerdings nicht geschehen. Der Antrag wäre aber sowohl aus planungs- als auch aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt worden, sagt Rickes. „Wo

sich viele Menschen versammeln, muss es auch entsprechende Fluchtwege geben. Und da spielt es keine Rolle, ob die Leute dort beten, diskutieren oder sich zum Stricken treffen“, sagt die Amtsleiterin. Kurzum: Eine Moschee in den Büroräumen sei nicht gestattet.

Bereits im November 2016 habe die Stadt eine „sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung“ verfügt. Gegen diese sofortige Vollziehbarkeit hätten sich die Betreiber der Moschee jedoch beim Verwaltungsgericht Stuttgart gewehrt und Widerspruch eingelegt. Erst in der vergangenen Woche habe das Verwaltungsgericht diesen Widerspruch abgelehnt, sodass das Nutzungsverbot unverzüglich in Kraft trat (Das Hauptverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen). „Vergangenen Freitag haben wir die Polizei vorbeigeschickt, die hat geschaut, wie die Räume genutzt werden“, sagt Rickes. Und weil die Räume nicht als Büros, sondern von mehr als 100 Leuten zum Beten genutzt wurden, habe man ein Zwangsgeld festgesetzt. Das werde man bei folgenden Vergehen wiederholen.

Polizeisprecher: „Es geht in Richtung salafistische Szene“

Bei Bedarf werde auch die Polizei Amtshilfe leisten, sagt deren Sprecher Olef Petersen. Die Moschee sei den Ordnungshütern schon länger bekannt. „Anwohner hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass es laut ist und dass häufig falsch geparkt wird.“ Zur religiösen Ausrichtung des Moscheevereins sagt der Polizeisprecher: „Wir gehen davon aus, dass es in Richtung salafistische Szene geht und haben ein Auge darauf, was dort passiert.“

Im Stammheimer Bezirksrathaus ist man über die Vorgänge im Gewerbegebiet nicht amüsiert: „Dass es dort eine illegale Moschee gibt, finde ich höchst unerquicklich“, sagt die Bezirksvorsteherin Susanne Korge. „Man kann dort nicht einfach eine Moschee betreiben, genauso wenig wie man dort eine Kirche betreiben könnte.“ Auch stört die Bezirksvorsteherin, dass es sich bei der Einrichtung um eine salafistische Moschee handelt: „Da gibt es keinerlei Kooperationsbereitschaft. Die Verantwortlichen kenne ich nicht“, sagt Korge. „Aber es gelten hierzulande Recht und Ordnung, und an das Gesetz müssen wir uns alle halten.“ Dass es die Moschee am Emerholzweg gibt, sei ihr schon länger bekannt: „Bei mir hatten sich Anwohner über die illegale Einrichtung beschwert.“ Aus taktischen Gründen habe man das Thema bislang aber nicht offen kommuniziert.

Von den Verantwortlichen des Moscheevereins war auf Anfrage der Nord-Rundschau per E-Mail keine Stellungnahme zu erhalten.