Ein afghanischer Ex-Soldat bekommt den Flüchtlingsstatus. Vor allem aber nimmt der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil die dramatischen Lageberichte aus Afghanistan – vor allen für Familien – zur Kenntnis.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Mannheim - Noch ist nicht aller Tage Abend. Die Klagemöglichkeiten sind noch nicht voll ausgeschöpft. Aber mit seinem am Montag mündlich verkündeten Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) eine Tür aufgestoßen, die den Blick auf Afghanistan – zumindest in den Verwaltungsgerichten – verändern könnte. Nur der Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kann das Urteil kippen. Dort eine Revision zu erreichen, dürfte schwer sein für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

 

Im ganz konkreten Fall, und nur darüber urteilen Gerichte, hat der elfte Senat einem Afghanen, der sich für seinen Staat und gegen regierungsfeindliche Kräfte eingesetzt hat, den Flüchtlingsstatus zugesprochen. Er sagt auch, dass es für den Mann, der sich durch seinen Gang zur Armee gegen die Taliban exponiert hat, nicht einmal in der Millionenstadt Kabul sicheren Schutz gibt, sein Heimatland für ihn kein Ort des Überlebens ist. Zukunftsweisend ist, dass der Senat den Mann, der als Alleinstehender nach Deutschland gekommen ist, als Teil seiner in Afghanistan lebenden Familie mit zwei Kleinkindern betrachtet. Und die sei ohne internationale Hilfe von Mangelernährung bedroht. Der VGH nimmt damit anders als viele andere Verwaltungsgerichte die dramatischen Lagebeschreibungen zur Kenntnis.