Regeln an Fasching Dinge, die an Fasching tabu sind
Begeisterte Narren lassen in der fünften Jahreszeit gerne einmal „fünfe gerade“ sein – was natürlich nicht bedeutet, dass tatsächlich alles erlaubt wäre. Was geht, was nicht? Ein Überblick.
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Narri-Narro: Bis Dienstag machen die Narren auch die Stuttgarter Innenstadt unsicher. Alles erlauben dürfen sie sich trotz Verkleidung nicht.
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Freie Tage: Auf freie Tage während der Faschingszeit besteht generell kein Anspruch – weder im Rheinland noch im Rest von Deutschland.
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Schadenersatz: Die Zuschauer eines Faschingsumzugs haben im Regelfall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie von „Wurfgeschossen“ der auf den Faschingswagen stehenden Narren getroffen werden.
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Alkohol am Steuer: Während der närrischen Zeit fließt bekanntlich viel Alkohol – und manch einer kann es nicht sein lassen, sich danach ans Steuer zu setzen. Wer betrunken erwischt wird oder gar einen Unfall baut, muss jedoch trotz der tollen Tage mit schweren Konsequenzen rechnen.
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Faschingszoll: Mancherorts hat sich zu Fasching bei Kindern der sogenannte Faschingszoll eingebürgert. Dabei spannen sie beispielsweise bei kleineren Straßen ein Seil über die Fahrbahn und versuchen, von Autofahrern Kleingeld für die freie Fahrt zu bekommen. Dieser Brauch wird zwar mancherorts geduldet, ist aber nicht erlaubt.
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Freie Kleiderwahl: Schutzkleidung – etwa in Bauberufen – darf der Arbeitnehmer auch an Fasching nicht durch ein Piraten-Kostüm ersetzen. Sind Uniformen vorgeschrieben, etwa bei Sicherheitsbetrieben, so müssen diese auch während der fünften Jahreszeit getragen werden.
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Beschimpfungen: Polizisten sollte man auch im Überschwang der Gefühle nicht mit derben Worten belegen. Wird ein Polizist bespuckt, ist von einer Körperverletzung auszugehen, die zu sühnen ist.
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Alkohol am Arbeitsplatz: Wenn per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Alkohol während des Dienstes verboten wurde, so gilt das während der Faschingszeit natürlich weiter.
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Wildpinkeln: Weder an Fasching noch an anderen Feiertagen im Jahr dürfen Männer – und Frauen – ihr Geschäft einfach hinter dem nächsten Busch im Park verrichten. Das sogenannte Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann richtig teuer werden.