Es passiert selten, dass ein Angeklagter und der Staatsanwalt einer Meinung sind. In einem nun zu Ende gehenden Prozess ist das der Fall. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Mann gemeingefährlich ist und auch deutlich nach Ende seiner Haftzeit betreut werden muss.

Auch mehr als 14 Jahre nach seiner Verurteilung wegen Totschlags an seiner Mutter und einer abgesessenen Haftstrafe kommt ein als gefährlich geltender Mann nicht auf freien Fuß. Das Stuttgarter Landgericht ordnete am Mittwoch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den 54-Jährigen an.

 

„Wir können letztlich eine sichere Prognose machen“, sagte der Vorsitzende Richter zum Abschluss der fünfmonatigen Verhandlung. Der Mann aus Mötzingen (Kreis Böblingen) habe während seiner Haft immer wieder gezeigt, dass er sich nicht in soziale Strukturen einfügen könne und sei wiederholt handgreiflich auch gegen Justizbeamte gewesen. Er müsse dringend einer Therapie zustimmen, forderte ihn der Richter auf.

2007 zu Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt

Der Mann war schon 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Im September 2020 ordnete ein Gericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen der Wiederholungsgefahr an, doch der Bundesgerichtshof kassierte die Entscheidung wieder ein und verwies den Fall an eine andere Kammer des Stuttgarter Landgerichts zurück.

Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte erneut auf nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert, auch der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort ausgesagt, er sehe in der Freiheit keine Chance für sich. Die Entscheidung nahm er am Dienstag ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Aus Sicht seines Verteidigers liegen hingegen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vor.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist im deutschen Recht hochumstritten. Sie wird erst angeordnet, wenn der Betroffene bereits verurteilt ist und in Haft sitzt und sie unterliegt strengen Voraussetzungen.