Für 80 bis 160 Euro statt der regulären knapp 1000 Euro hat ein Elektroniker aus dem Strohgäu die illegalen Abos verkauft. Überführt wurde er vom Anbieter Sky selbst.

Strohgäu -

 

Schlecht verdient hat der 29-Jährige auf der Anklagebank des Ludwigsburger Amtsgerichts nicht. 3000 Euro netto bekam der Elektroniker für Maschinenantriebstechnik, der bei einem Automobilzulieferer angestellt ist, vor der coronabedingten Kurzarbeit waren es sogar 3500 Euro netto. Viel blieb dennoch nicht übrig nach dem Kauf eines Hauses und den damit verbundenen Kreditraten. Da kam es dem Mann aus dem Strohgäu offenbar sehr recht, dass ihm eine unbekannte Person via Facebook anbot, er könne sich unkompliziert etwas dazu verdienen, wenn er Kunden für Abos des Bezahlsenders Sky gewinnen würde.

Sky-Abos für einen Bruchteil des regulären Preises verkauft

„Es schien überaus verlockend, pro Tag kamen regelmäßig 100 bis 200 Euro zusammen“, räumte der 29-Jährige ein. Seine damalige Frau habe das sehr genossen und immer mehr Geschenke und Kurzurlaube gefordert. Ihm sei klar gewesen, dass sein Tun nicht ganz mit rechten Dingen zugehe, er habe aber nicht gewusst, dass er eine Straftat begehe. Doch genau das warf ihm die Staatsanwältin vor: einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Von Oktober 2018 bis Dezember 2020 habe der 29-Jährige so genannte IPTV-Zugänge über Facebook, WhatsApp, Telegram und Ebay vertrieben. Er habe Kunden Zugang zu kostenpflichtigen Fernsehsendern über ein Portal verschafft beziehungsweise sogar Internet-Sticks für sie besorgt und eingerichtet. Knapp 250 Einzelfälle hatte die Staatsanwältin aufgelistet, zwischen 80 und 160 Euro hätten die Kunden pro Anschluss bezahlt. Gesamtschaden: 22 700 Euro.

Sky gibt sich als Testkunde aus und überführt Angeklagten

Der Angeklagte erklärte, er habe für jeweils 50 Euro die Zugänge von einem Hintermann gekauft, von dem er nur wisse, dass dieser Hassan heiße und im Raum Köln/Dortmund wohne. Diese habe er dann an seine Kunden weiterverkauft, so dass er pro Anschluss 30 bis 50 Euro verdient habe. Die Kunden hätten eine App runterladen und ihm eine so genannte Mac-Nummer mitteilen müssen. Diese habe er an seinen Hintermann weitergegeben, der daraufhin einen Link generiert habe, mit dem die Kunden auf die gewünschten Kanäle gekommen seien.

Ein Beamter des Polizeipräsidiums Ludwigsburg erklärte, Sky Deutschland recherchiere im Internet regelmäßig selbst nach illegalen Anbietern. Als die Sky-Leute die Seite des Angeklagten fanden und sich als Testkunden ausgaben, seien sie an die Kontaktdaten des Angeklagten gelangt und hätten damit Anzeige bei der Polizei erstattet. Bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen Dezember seien Handys, ein Laptop und Internetsticks beschlagnahmt worden. „Der Angeklagte hat sich kooperativ gezeigt und auch kurz darauf ein Geständnis abgelegt“, erklärte der Polizeibeamte.

Zweck der Zahlungen verschleiert

Regulär koste ein Sky-Jahresabo mit solchen Inhalten knapp 1000 Euro. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der Angeklagte habe zwar ein Geständnis abgelegt. Gegen ihn spreche jedoch die hohe Anzahl der Taten. Auch habe er versucht, die Zahlungen zu verschleiern, indem auf den Überweisungsträgern nicht „IPTV“ als Verwendungszweck genannt worden sei, sondern beispielsweise „Nike-Schuhe“.

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Der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr für angemessen. Der 29-Jährige habe keine große kriminelle Energie gehabt, technisch sei seine Arbeit nicht anspruchsvoll gewesen. Zudem habe er den Geldfluss gerade nicht verschleiert, sonst hätte er die Zahlungen in Bitcoins oder über Western Union abwickeln können. „Außerdem ist der Geschädigte keine arme alte Frau, sondern ein Multikonzern mit überteuerten Abos und schlechtem Fußball.“

Vorgehen vergleichbar mit dem eines Geldwäschers

Amtsrichterin Ann-Cathrin Koblinger verurteilte den Mann aus dem Strohgäu letztlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Für ihn spreche nicht nur, dass er ein Geständnis abgelegt habe, sondern auch seinen Hintermann offenbart habe. Er sei nicht besonders raffiniert vorgegangen, habe aber offenbar irgendwann unter dem Druck seiner Frau die Bodenhaftung verloren. „Ein Stück weit lässt sich Ihre Tätigkeit mit der eines Geldwäschers vergleichen“, meinte Koblinger. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil sogleich rechtskräftig.