Seit dem 16.09.2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung samt 2G-Regel bei zu hoher Krankenhausauslastung. Was müssen Schwangere und Stillende beachten?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Für schwangere und stillende Frauen gibt es erst seit dem 10.09.2021 eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Faktisch sind die meisten also bislang nicht geimpft und würden durch die neue Corona-Verordnung eine unfaire Benachteiligung erfahren, sobald die Alarm- bzw. Warnstufe eintritt. Gibt es daher eine Ausnahme für diese Gruppe?

 

Was bedeutet 2G für Schwangere?

Die Landesregierung hat für schwangere und stillende Frauen eine Ausnahme in der neuen Corona-Verordnung festgelegt. Da die Impfempfehlung der STIKO noch zu frisch ist, um den Betroffenen eine vollständige Impfung zu ermöglichen, gilt die 2G-Regel nicht für diese Gruppe. Allerdings geht es nicht ganz ohne Nachweis. So müssen stillende und schwangere Frauen auch in der Warn- und Alarmstufe ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorweisen. Damit erhalten sie dann aber Zugang zu allen Bereichen, in denen sonst ein PCR-Test, Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich wäre. Wann welche Stufe eintritt, lesen Sie hier.

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Müssen Schwangere und Stillende für die Tests bezahlen?

Die Kosten für die Corona-Tests werden für schwangere und stillende Frauen wahrscheinlich auch über den 11. Oktober hinaus vom Staat übernommen. Ein Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) teilte uns auf Anfrage mit, dass es für diese Gruppe voraussichtlich eine Übergangsfrist nach dem 11. Oktober geben wird, in der die Tests kostenlos bleiben. Konkret geregelt werde das aber erst in der neuen Testverordnung, so der Sprecher weiter. Wann diese verkündet wird, ist jedoch noch nicht klar. Auf jeden Fall wird sie irgendwann vor dem 11. Oktober erscheinen.

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