Die Stuttgarter Straßenbahnen AG und der Verkehrsverbund Stuttgart halten Kontrollen für schwierig, wenn es im Nahverkehr zu einer 3-G-Regelung kommt.

Stuttgart - Die angehende Ampelkoalition in Berlin will in Busse und Bahnen nur noch genesene, geimpfte oder negativ auf das Coronavirus getestete Fahrgäste mit aktuellem Nachweis einlassen. Beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) und bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat man Verständnis für den Zweck dieser Intention, man sieht aber einige Probleme.

 

VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger sagte unserer Zeitung: „Wir müssen derzeit noch abwarten, wie die konkreten Bedingungen aussehen werden, wir sind aber in Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen im Verbund und prüfen, wie er die Vorgaben unterstützen kann.“ SSB-Sprecherin Birgit Kiefer wies darauf hin, dass der öffentliche Nahverkehr bislang nicht als Pandemietreiber gelte. Sie listete eine Fülle von Maßnahmen auf, die in Bahnen und Bussen und an Haltestellen bereits ergriffen wurden, um Fahrgäste vor der Pandemie zu schützen.

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Einiges ist bisher schon getan worden

Zweifel, ob 3 G im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sehr hilfreich ist, gibt es auch. Der Berliner Virologe Christian Drosten dämpfte die Erwartungen. Er erklärte, man sei jetzt in einer „Hochinzidenz-Zeit“ und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte unerkannt infiziert sein könnten. Das eigentliche Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.

Der VDV hält allenfalls Stichproben für möglich

Zuvor hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen erklärt, gerade im Nahverkehr mit häufigem Fahrgastwechsel und vielen Haltestellen seien Kontrollen, „wenn überhaupt, nur stichprobenartig umsetzbar“. Außerdem bestehe im Grundsatz eine Beförderungspflicht. Auf sie weist auch der VVS hin. Dort hegt man auch eine andere Befürchtung: dass mit der 3-G-Regelung der weithin akzeptierte Standard des Maskentragens in Verkehrsmitteln unter die Räder kommen könnte – und der Nahverkehr dann eher Schaden hätte von der Neuerung.

Im täglichen Betrieb erscheint dem VVS eine flächendeckende Kontrolle durch das Personal der Verkehrsunternehmen gar nicht möglich: Wenn ein Busfahrer die einsteigenden Fahrgäste kontrollieren sollte, könnte er seinen Fahrplan nicht mehr einhalten. Weitergehende Kontrollen müssten daher entweder von den Ordnungsbehörden oder der Polizei oder der Bundespolizei vorgenommen werden. Nach Medienberichten wollen die Koalitionäre allerdings auch nur stichprobenhafte Kontrollen, zu denen die Beförderer verpflichtet werden sollen.