Lange hat er zu den Mordvorwürfen geschwiegen. Jetzt schildert der Ex-Pfleger erstmals vor Gericht, wie er mit dem Leben von Patienten spielte. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.

Oldenburg - Der unter vielfachem Mordanklage stehende Ex-Krankenpfleger aus Delmenhorst soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Der Angeklagte habe sich des dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann. Der 38-Jährige erklärte, er bedauere seine Taten am Klinikum Delmenhorst, diese seien nicht entschuldbar.

 

„Es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte, als er sich am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg erstmals selbst ausführlich zu den Vorwürfen äußerte. Der bullige Mann soll Patienten eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben, so dass diese wiederbelebt werden mussten. Sein Motiv: Langeweile und der Wunsch, sein Können vor den Kollegen zu beweisen, wie Schiereck-Bohlmann sagte.

Angeklagt ist der Ex-Pfleger wegen fünf Taten, und er kann auch nur für diese in dem Prozess verurteilt werden. Gestanden hat er allerdings 90 Übergriffe auf Patienten - bis zu 30 Patienten sollen gestorben sein. Eine Sonderkommission der Polizei untersucht zurzeit sogar mehr als 200 Todesfälle während der Dienstzeit des Mannes am Klinikum Delmenhorst und seinen anderen Arbeitsstätten in Oldenburg, Wilhelmshaven sowie bei den Rettungssanitätern.

Anklagevertreterin spricht von besonderer Schwere der Schuld

Der Angeklagte beteuerte am Donnerstag erneut, außerhalb von Delmenhorst keinem Patienten geschadet zu haben. Zu seinen Motiven sagte er vor Gericht: „Es war eine Anspannung da und eine Erwartungshaltung, was passiert gleich.“ Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung habe er sich gut gefühlt. Wenn der Patient gestorben sei, sei er jedoch niedergeschmettert gewesen. Dann habe er sich vorgenommen, keine tödlichen Notfälle mehr auszulösen. Das Gefühl habe aber nicht lange angehalten. „Das verblasste mit der Zeit.“

Seine Taten seien abscheulich und nicht nachvollziehbar, sagte die Oberstaatsanwältin. „Den Tod der Patienten hat er zumindest billigend in Kauf genommen.“ Die Anklagevertreterin sprach von einer besonderen Schwere der Schuld. Eine Sicherungsverwahrung forderte sie nicht, da keine Rückfallgefahr bestehe. Wenn sich die weiteren Vorwürfe gegen den Ex-Pfleger bestätigen sollten, könnte es laut Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage und einen weiteren Prozess gegen den Mann geben.

Am Nachmittag wollte die Nebenklage in dem Prozess ihr Plädoyer halten. In der kommenden Woche ist nach den Plänen der Kammer die Verteidigung an der Reihe, im Anschluss wollen die Richter das Urteil verkünden.