Das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Asyl hat die Nation einst gespaltet. Inzwischen wird es vom internationalen Recht überlagert.

Stuttgart - Das Grundrecht auf Asyl war wie kaum ein anderes in der Geschichte der Bundesrepublik Gegenstand erbitterter Debatten – und ist es bis heute, was inzwischen allerdings eher in Unkenntnis der Rechtslage geschieht, denn die tatsächliche Bedeutung des Artikels 16 hat sehr gelitten.