Der Bundesrat hat nun offiziell entschieden: Das 9-Euro-Ticket kommt. Doch was gilt für Kunden, die bereits ein Abo haben? Wird der Preis des regulären Tickets rückerstattet? Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt.

Volontäre: Laureta Nrecaj (nre)

Im Juni, Juli und August können sowohl Busse als auch Bahnen in ganz Deutschland für nur neun Euro pro Monat genutzt werden. Doch viele Menschen haben bereits ein Abo, welches teurer ist als das 9-Euro-Ticket und auch nicht deutschlandweit gilt. Was müssen diese Kunden nun beachten? Müssen sie ein neues Ticket kaufen oder erhalten sie eine Vergünstigung?

 

Das gilt für Abo-Kunden

Kunden, die bereits ein Abo haben, müssen sich nicht zusätzlich ein 9-Euro-Ticket kaufen. Denn die Polygo-Karte, der Verbundpass sowie das Seniorenabo gelten bereits als 9-Euro-Ticket. Von Juni bis August werden monatlich statt des bisherigen Preises nur neun Euro abgebucht. Senioren dürfen ihre Enkel auch wie bisher an den Wochenenden im VVS-Gebiet mitnehmen. Dasselbe gilt auch für Freiabos, die man beispielsweise bekommt, wenn man den Führerschein abgegeben hat. Allerdings gelten diese in den drei Sommermonaten nicht wie sonst in den IC-Zügen. Das 9-Euro-Ticket ist nämlich nicht in Fernzügen gültig.

Auch das JahresTicket plus wird in den drei Monaten auf jeweils neun Euro rabattiert. Innerhalb des VVS können diese Kunden auch weiterhin die Zusatzangebote ihres Tickets nutzen, etwa die Übertragbarkeit oder die erweiterte Mitnahmemöglichkeit. Außerhalb des VVS-Gebiets ist dieses Ticket aber während der 9-Euro-Aktion nicht übertragbar und gilt nur für den Kunden allein.

Kunden, die eines dieser Abos besitzen, müssen also nichts weiter tun. Sie behalten ihren bestehenden Vertrag, der VVS regelt die Umsetzung des Angebots. Das Abo gilt automatisch von Juni bis August im gesamten VVS sowie deutschlandweit als 9-Euro-Ticket. Darüber hinaus werden die Kunden von ihrem Abo-Center im Mai nochmals schriftlich informiert.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Alles, was Sie zum 9-Euro-Ticket wissen müssen

Das gilt für Vorauszahler

Einige Kunden haben ihren Verbundpass direkt für das ganze Jahr gekauft und den Preis somit im Voraus bezahlt. Hat man diesen Betrag beispielsweise mit der EC-Karte beglichen, fehlen dem VVS die Daten zur anteiligen Rückzahlung dieser Kunden. Ab Mitte Juni wird es aber für diese Leute ein Erstattungsformular auf der Homepage des VVS geben, welches sie ausfüllen können.

Das gilt für Studenten und das StudiTicket

Studenten zahlen pro Semester einen Solidarbeitrag für den VVS. Außerdem kaufen sich viele ein StudiTicket für sechs Monate, welches im gesamten VVS-Netz gültig ist. Auch sie erhalten nun einen Rabatt aufgrund des 9-Euro-Tickets und bekommen ihren Solidarbeitrag zurück. Umgerechnet auf einen Monat summiert sich der Erstattungsbetrag (aus StudiTicket und Solidarbeitrag) im VVS auf 33,83 Euro. Bei einem Verbundpass mit Wertmarke der DB erfolgt die Rückerstattung in den Reisezentren oder Agenturen. Wer das Ticket online gelöst hat, kann den Antrag über die Website oder App stellen. Studenten, die zusätzlich ein Anschluss-StudiTicket in einem Nachbarverbund gelöst haben, müssen für dieses in den drei Sommermonaten nichts mehr zahlen. Der Verbund, der das Anschluss-Ticket ausgibt, wird nämlich auf null Euro pro Monat reduziert.