Musik begeistert auch die Jüngsten - vor allem live. Aber ab wann dürfen Jugendliche auch ohne Eltern Konzerte besuchen?

Wenn Jugendliche ihre Musikidole auch einmal live erleben möchten, steht für die Eltern in der Regel fest, dass eine Aufsicht mitgehen muss. Wenn ein Konzert allerdings lieber mit den Freunden statt den Eltern besucht werden soll, ist die Diskussion meist groß. Wie ist die Regelung?

 

Das sagt das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (1) legt Begrenzungen für Jugendliche an bestimmten Orten wie Gaststätten, Spielhallen oder Tanzveranstaltungen fest. Auch wenn es naheliegend klingt, fallen Konzerte und Festivals nur in Ausnahmefällen in die Kategorie „Tanzveranstaltungen“ (2/3). Anders als zum Beispiel Diskotheken steht hier das Tanzen nicht im Vordergrund.

Ob es sich bei einem Konzert dennoch um eine Tanzveranstaltung handelt, bestimmt die tatsächliche Ausgestaltung. Sollte ein Konzert in Ausnahmefällen dennoch zu dieser Kategorie zählen, dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren das Konzert nicht ohne eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person besuchen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen das Konzert dann zwar alleine, aber nur bis 24 Uhr besuchen.

Es gelten: Vorgaben des Veranstalters & Entscheidung der Eltern

Da Konzerte in den meisten Fällen nicht in die Kategorie der Tanzveranstaltungen fallen, lässt der Gesetzgeber hier viel Freiraum. Die Verantwortung für das Kindeswohl bzw. die Entscheidung, ab welchem Alter man alleine ein Konzert besuchen darf, liegt hier zum einen beim Veranstalter und zum anderen bei den Eltern (4). Als Erstes entscheiden allerdings die Eltern über einen Konzertbesuch, auch wenn der Veranstalter einen alleinigen Besuch von Kindern bzw. Jugendlichen gestattet.

Welche Altersbeschränkungen sind auf Konzerten gängig?

In der Regel dürfen Konzerte und Festivals bereits ab 14, 15 oder seltener auch ab 16 Jahren alleine bis zu einer bestimmten Uhrzeit besucht werden (meist 24:00 Uhr). Hier wird dann meist die schriftliche Erlaubnis einer Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten Person benötigt. Nach 24 Uhr ist der Besuch in diesem Alter dann oft nur mit einer erziehungs- oder personensorgeberechtigten Person möglich. Ab 16 Jahren ist der alleinige Besuch eines Konzertes meist uneingeschränkt möglich. Ausschließlich in Begleitung dürfen Kinder meist zwischen 7 und 13 Jahren Konzerte besuchen. Jüngeren Kindern ist der Zutritt zu Konzerten in der Regel gänzlich untersagt. Je nach Veranstalter können die Altersbeschränkungen allerdings stark variieren, weshalb sich vor dem Ticketkauf ein Blick in die Veranstaltungsinfos lohnt.

Wer ist personensorgeberechtigt?

Oft steht auch die Frage im Raum, wer „personensorgeberechtigt“ ist. Ein volljähriger Freund oder eine volljährige Freundin gilt nicht als personensorgeberechtigt. Das sind in der Regel die Eltern oder ein Vormund. Wenn für ein Konzert eine Erlaubnis der Eltern benötigt wird, sollte vorab nachgefragt werden, ob dafür ein Formular des Veranstalters nötig ist. Ist dies der Fall, kann es sein, dass der schlichte Muttizettel für den Einlass nicht ausreicht.

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Die Kommunen reden mit

Neben dem Veranstalter können übrigens auch Kommunen Auflagen erheben. Beide stehen nämlich nach § 7 des Jugendschutzgesetzes in der Pflicht, das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.