Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Teil des deutschen Sozialsystems. Doch wie lange dürfen Sie sich krankmelden, auf wie viel Geld haben Sie Anspruch und wer zahlt das Gehalt in dieser Zeit? Hier die wichtigsten Fakten.

Stuttgart - Die drei-Tage-Regel ist den meisten bekannt: Ein Arbeitnehmer kann sich selbstständig krankmelden, muss aber spätestens am vierten Tag seinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – umgangssprachlich das Attest. Vom Krankheitsbeginn an zahlt der Arbeitgeber nun für sechs Wochen den Lohn fort. Die sechs-Wochen-Frist gilt auch, wenn sich in dieser Zeit die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit ändern. Wer also zunächst wegen eines Beinbruchs ausfällt und später noch eine Grippe bekommt und so länger als sechs Wochen am Stück ausfällt, hat ab der siebten Woche keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

 

Nach 42 Tagen springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher des Arbeitslosengelds I. Die Höhe des Krankengelds bemisst sich am Einkommen, in der Regel beträgt es 70 Prozent des Bruttogehalts.

Urlaub während des Krankengelds?

Das Krankengeld kann für eine Dauer von 78 Wochen gezahlt werden. Gemessen wird dieser Zeitraum vom Tag der ersten Krankschreibung an. So lange das Krankengeld in Anspruch genommen wird, muss der Arbeitnehmer seiner Krankenkasse lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen.

Urlaub während des Bezugs von Krankengeld ist übrigens durchaus möglich. Reisen innerhalb Deutschlands muss die Krankenkasse weder zustimmen, noch muss sie informiert werden.