Viele Hobbysportler warten seit Monaten auf die Wiedereröffnung der Gyms. Der neue 3-stufige Öffnungsplan der Landesregierung enthält nun endliche eine Perspektive für Baden-Württemberg.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ab wann öffnen die Fitnessstudios wieder?

Am 13.05. hat die Landesregierung eine Neufassung der Corona-Verordnung notverkündet, die am 14.05.2021 in Kraft getreten ist. Darin ist neben den Sonderrechten für Geimpfte und Genese auch ein 3-Stufen-Plan zur Wiedereröffnung verschiedenster Bereiche des öffentlichen Lebens enthalten. Damit erhalten endlich auch die Fitnessstudios wieder einer Öffnungsperspektive. Allerdings ist die mögliche Wiedereröffnung nicht an ein konkretes Datum gebunden, sondern wird weiterhin an den Inzidenzwerten in den Land- und Stadtkreisen festgemacht.

 

Welche Umstände müssen gegeben sein, damit die Fitnessstudios wieder öffnen dürfen?

1. Damit die geplanten Öffnungsschritte in einem Landkreis greifen können, muss zunächst die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 bleiben. Dann werden die Maßnahmen der Bundesnotbremse aufgehoben.

2. In oben genanntem Fall gilt ab dem übernächsten Tag der Öffnungsschritt 1. Dieser beinhaltet unter anderem die Wiedereröffnung der Außengastronomie oder Museen unter strengen Hygienevorschriften. Auch kontaktarmer Sport im Freien ist dann wieder mit Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Die Gyms bleiben aber vorerst noch zu.

3. Frühestens 14 Tage nach Einleitung der Öffnungsstufe 1 kann die Öffnungsstufe 2 folgen, sofern die Inzidenz mit einer fallenden Tendenz unter 100 bleibt. Dann dürfen auch die Gyms unter strengen Schutzmaßnahmen wieder öffnen.

Welche Vorschriften gelten für die Gyms?

Derzeit sieht die Corona-Verordnung des Landes vor, dass die Gyms die Anzahl der Trainierenden auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter begrenzen müssen. Darüber hinaus muss ein Hygienekonzept erstellt und die Kontaktdaten der Besucher dokumentiert werden. Wer ins Training will, braucht außerdem ein negatives Schnelltestergebnis oder muss bereits geimpft oder getestet sein. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber: Wer gilt als vollständig geimpft und genesen?

Weitere Informationen zu dem Stufenplan finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg oder in dieser praktischen Übersicht.

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