Die Landtags-CDU schlägt eine landesweite Regelung für Pandemie-Nachteile vor. Doch Wissenschaftsministerin Bauer sagt: Die Hochschulen können das selbst entscheiden.

Stuttgart - Die Hochschulen passen sich notgedrungen den Corona-Bedingungen an. Dass in der Lehre und bei Prüfungen alles normal liefe, kann aber niemand ernsthaft behaupten. Einige Länder haben deshalb beschlossen, den Druck auf die Studenten mit dem Recht auf einen Freiversuch bei Prüfungen abzumildern. „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen“, heißt es etwa im Berliner Coronagesetz. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben vergleichbare Regelungen. Auch hierzulande gewähren einige Hochschulen Erleichterungen, darunter Aalen, Esslingen und das KIT. Die Hochschulen hätten „vielfältige Möglichkeiten, den jeweiligen Verhältnissen vor Ort angepasste Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu treffen“, teilte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) 2020 der SPD mit.