Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am Montag einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt. Damit werden die Pläne zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen konkret.

Berlin - Die Pläne der Ampelkoalition für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen werden konkret. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierte am Montag in Berlin einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Dies solle ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, sagte Buschmann. Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet.

 

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen vornehmen und welche Methoden sie anwenden.

Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft

Die SPD hatte in der vergangenen Legislaturperiode mit der Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen machen, nicht aber darüber, welche Methoden sie anwenden. Stattdessen führt die Bundesärztekammer entsprechende Listen.

Dies sei allerdings unzureichend, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs aus Buschmanns Ministerium, der noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann vom Bundestag beraten werden muss. Gerade Ärztinnen und Ärzte selbst seien als Informationsquellen von besonderer Bedeutung. Indem ihnen verboten wird, sachliche Informationen über das öffentlich bereitzustellen, werde betroffenen Frauen zudem die oft unter großem Zeitdruck erfolgende Auswahl der Ärztin oder des Arztes für ein Beratungsgespräch oder den Schwangerschaftsabbruch selbst erschwert. Dies verletze Frauen in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht, heißt es im Entwurf.