Die Verhandlung über das geplante Volksbegehren hat begonnen: Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen, die in den Kommunen unterschiedlich hoch sind. Die SPD will diese Gebühren generell abschaffen.

Stuttgart - Vor dem Landesverfassungsgericht hat die Verhandlung über das von der SPD geplante Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren begonnen. Das Innenministerium hatte den Antrag der SPD abgelehnt und dafür rechtliche Gründe angeführt. Die SPD zog deshalb in Stuttgart vor Gericht. Dort legen jetzt beide Seiten ihre Gründe dar. Die Richter wollen erst später eine Entscheidung veröffentlichen, ob das Volksbegehren zulässig ist - nach Angaben eines Gerichtssprechers im ersten Quartal 2020.

 

Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen, die in den Kommunen unterschiedlich hoch sind. Die SPD will diese Gebühren generell abschaffen. Sie sitzt aber nicht mit in der Regierung, sondern in der Opposition. Über ein Volksbegehren, das am Ende in eine Volksabstimmung münden könnte, will sie das Thema vorantreiben. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab mit der Begründung, dass das für das Land zu teuer sei.