Der Staat muss das Recht auch durchsetzen – das gilt auch bei Abschiebungen.

Berlin - Es ist ja kein uferloses Problem, das schon aufgrund seiner Ausmaße den Verantwortlichen zwangsläufig über den Kopf zu wachsen drohte. Ganz im Gegenteil. In 130 Fällen wurde Personen, die von den Sicherheitsbehörden als islamistische Gefährdereingestuft werden, der Asylantrag abgelehnt. Sie sind damit ausreisepflichtig. Demgegenüber steht die vergleichsweise winzige Zahl von 13 Abschiebe-Anordnungen für Gefährder seit Anfang 2017. Durchgeführt davon wurden zehn. Es mag sein, dass im je konkreten Einzelfall Schwierigkeiten auftreten – von fehlenden Papieren bis zum Versteckspiel mit den Behörden. Eine Entschuldigung ist das nicht.

 

Der Rechtsstaat muss in der Lage sein, dass Recht auch durchzusetzen. Das gilt übrigens gar nicht nur für die kleine Gruppe der Ausreisepflichtigen, die als Gefährder eingestuft werden. Auch abgelehnte Asylbewerber ohne Duldungsstatus sind ausreisepflichtig – und der Staat muss diese Ausreise auch durchsetzen. Das geschieht übrigens auch sehr im Interesse der tatsächlich schutzbedürftigen und integrationswilligen Zuwanderer. Sicherheit und Integration sind da zwei Seiten derselben Medaille.

norbert.wallet@stzn.de