Nur wenige abgelehnte, aber in Arbeit stehende Asylbewerber bekommen eine Beschäftigungsduldung. Das baden-württembergische Innenministerium habe jedoch einen Ermessensspielraum, monieren Fachleute bei den Hohenheimer Tagen für Migrationsrecht.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Was wahrt den gesellschaftlichen Frieden? Geflüchteten Menschen, die im Asylverfahren keinen Schutzstatus bekommen, dafür aber Arbeit haben, eigenes Geld verdienen, deutsch sprechen und auch sonst integriert sind, eine Beschäftigungsduldung und damit ein Bleiberecht zu erteilen? Oder besteht, wie Steffen Lehr vom baden-württembergischen Innenministerium sagt, „kein öffentliches Interesse“, diese Menschen nicht abzuschieben? Dieses Spannungsfeld beleuchteten die Hohenheimer Tage für Migrationsrecht, die „Migrationsrecht und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zum Oberthema hatten.