National ist die diskutierte Idee kaum umsetzbar. Das Wahlrecht von Ausländern – ob mit ein oder zwei Pässen – kann nur vom Herkunftsland eingeschränkt werden.

Berlin - So schnell ändert sich die Wahrnehmung: Vergangenen Jahr, nach dem Brexit-Referendum, wurde das britische Wahlrecht noch als Negativbeispiel genannt, da viele der 1,2 Millionen in anderen EU-Ländern lebenden Briten nicht über die europäische Zukunft ihres Landes abstimmen durften. Bis zum Jahr 1985 waren die Auslandsbriten generell von Abstimmungen ausgeschlossen, seither verlieren sie ihr Wahlrecht in der alten Heimat , wenn sie dort 15 Jahre nicht mehr gelebt haben. Manchen in der politischen Doppelpassdebatte, die in Deutschland nach dem Referendum in der Türkei noch einmal Fahrt aufgenommen hat, dient die britische Regelung nun plötzlich als Vorbild.

 

Weil 416000 Türken in Deutschland am Wochenende für die autoritär anmutende Machtkonzentration bei Staatschef Recep Tayyip Erdogan gestimmt haben, sind in den vergangenen Tagen Zweifel an deren Integrationswillen geäußert worden. CDU und CSU haben deshalb ihre Forderung nach einem Bekenntnis zur deutschen Verfassungsordnung sowie nach einer Einschränkung der Mehrstaatlichkeit erneuert – die erst 2014 angeschaffte Optionspflicht solle zumindest bei den Kindern oder den Enkeln der ersten Einwanderergeneration wieder eingeführt werden. Das lehnen die anderen Parteien im Bundestag, nicht zuletzt der Kolaitionspartner SPD, jedoch ab. Dort wird eher über das Wahlrecht von Doppelstaatler n nachgedacht.

Özdemir kritisiert „ideologische Debatte“

Dezidiert geäußert hat sich dazu nun Doris Schröder-Köpf, die niedersächsische Integrationsbeauftragte. „Das Wahlrecht sollte an ein Land gekoppelt sein – und zwar an das Land, in dem man hauptsächlich lebt“, sagte sie der „Neuen Presse“ in Hannover. Sonst käme es wie nun in der Türkei dazu, dass „Wähler, die gar nicht im Mutterland leben, die Bedingungen für die Menschen dort bestimmen“. Wer wähle, so Schröder-Köpf weiter, soll aber auch die Folgen seiner Wahl mittragen – was nicht nur im Falle der Türkei gelte: „Wie können denn Leute, die hier wohnen beispielsweise, für eine Einschränkung der Pressefreiheit in Ungarn oder Polen stimmen?“

Grünen-Chef Cem Özdemir, der die „ideologische Debatte um den Doppelpass an sich“ scharf kritisiert, gibt sich dem Wohnsitzprinzip gegenüber ebenfalls aufgeschlossen. „Großbritannien schränkt das Wahlrecht von länger im Ausland lebenden Staatsangehörigen ein – und ist dennoch eine funktionierende Demokratie“, so Özdemir in einem Gastbeitrag für die „Welt“: „Über diese Dinge könnte eine vernünftige Verständigung über Parteigrenzen hinweg erfolgen.“

Tatsächlich signalisiert auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Nina Warken, , Offenheit für entsprechende Überlegungen. „Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir das in das CDU-Wahlprogramm aufnehmen“, so das Mitglied im zuständigen Bundesfachausschuss ihrer Partei gegenüber dieser Zeitung: „Es wäre wünschenswert, das Wahlrecht bei Doppelstaatlern an den Hauptwohnsitz zu koppeln – wegen der juristischen Machbarkeit werden sich unsere Verfassungsrechtler aber noch den Kopf zerbrechen müssen.“

Lösung scheint fraglich

Ob es dafür überhaupt eine Lösung geben kann, scheint zum jetztigen Zeitpunkt zumindest fraglich. „Für die Beschränkung des Wahlrechts von hier lebenden Ausländern in ihrer Heimat sehe ich – auch wenn es Doppelstaatler sind – überhaupt keine Rechtsgrundlage“, sagte beispielsweis der renommierte Rechtsexperte Thomas Groß von der Universität Osnabrück dieser Zeitung . Regeln kann der deutsche Gesetzgeber ihm zufolge einzig, wer an Wahlen in Deutschland teilnehmen dürfe – so wie auch die Briten geregelt haben, dass bestimmte Auslandsbriten von Wahlen auf der Insel ausgeschlossen sind. „Jedes Land entscheidet selbst, wem es das Wahlrecht gewährt“, sagt Karen Schönwälder vom Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen: „Politisch hielte ich Vorschläge, sich in solche Rechte anderer Länder einzumischen, für abenteuerlich.“

Ähnlich wird das in Berliner Regierungskreisen gesehen. Es könnte zwar theoretisch möglich sein, die Wahlen in Konsulaten und Botschaften der jeweiligen Länder zu untersagen, heißt es dort, spätestens aber bei einer Briefwahl fehle jede staatliche Handlungsmöglichkeit. Und dass ausgerechnet Erdogan, der so massiv und mit fragwürdigen Mitteln, um die politische Gunst der Auslandstürken gebuhlt hat, von sich aus deren Wahlrecht in der Türkei einschränken würde, gilt ohnehin als völlig illusorisch.