Der Bundesrat hat das Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt. Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha begründet das mit einer zusätzlichen Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien.

Berlin/ Stuttgart - Der Bundesrat hat am Freitag das Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt, das der Bundestag Ende Mai beschlossen hatte. Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha und der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (beide Grüne) begründeten die Ablehnung mit einer zusätzlichen Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Dies müsse korrigiert werden, andernfalls könnten ihre Landesregierungen nicht zustimmen, erklärten sie. Damit kam im Bundesrat keine Mehrheit für das Gesetz zustande.

 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gelang es nicht, die Länderkammer zur Zustimmung zu bewegen, obwohl sie den Willen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zu einer Korrektur des Gesetzes bis zur nächsten Bundesratssitzung im September bekundete. Es werde eine Ausnahmeregelung für lesbische Mütter geben, sagte sie.

Gesetz sichert Adoptiveltern einen Rechtsanspruch zu

Im Kern geht es darum, dass Verbesserungen im Adoptionsrecht zu einer Verschlechterung für lesbische Mütter führen. Sie müssten sich künftig zwangsweise noch zusätzlich von einer Adoptionsfachstelle beraten lassen, wenn die nicht-leibliche Mutter das Kind der Partnerin adoptiert. Zwei-Mütter-Familien sind gegenüber heterosexuellen Paaren ohnehin benachteiligt, weil auch ein in die Beziehung geborenes Kind von der nicht-leiblichen Mutter als Stiefkind adoptiert werden und sie die entsprechenden Prüfungen durchlaufen muss.

Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um die Blockade zu überwinden. Das Adoptionshilfe-Gesetz sichert Adoptiveltern einen Rechtsanspruch auf Beratung zu, fördert die offene Adoption mit Kontakten zwischen Adoptiveltern und Herkunftsfamilie des Kindes und verbietet Auslandsadoptionen, die nicht durch Fachstellen vermittelt werden. Einigkeit besteht auch bei den Kritikern darüber, dass es das Gesetz den Kinderschutz bei Adoptionen verbessert und den Handel mit Kindern erschwert. Statistisch gesehen werden in Deutschland jeden Tag zehn Kinder adoptiert, ein kleiner Teil aus dem Ausland. Rund ein Drittel dieser Adoptionen läuft ohne Begleitung von Fachstellen ab.