Ankara schickt vor allem alte, kranke und schlecht ausgebildete Flüchtlinge in die Europäische Union. Syrische Akademiker müssen in der Türkei bleiben.

Ankara - Kannst du nichts, darfst du nach Deutschland – bist du qualifiziert, musst du in der Türkei bleiben: Nach diesem Motto verfahren die türkischen Behörden offenbar mit syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen. In mehr als 50 Fällen hat die Türkei in letzter Minute die Ausreise nach Deutschland verweigert, obwohl die deutschen Behörden den Betroffenen bereits Visa erteilt hatten. Das bestätigte das Bundesinnenministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

 

Nach dem Flüchtlingspakt, den die EU nach langen Verhandlungen am 18. März mit der Regierung in Ankara geschlossen hat, verpflichtet sich die Türkei, syrische Flüchtlinge, die von ihrem Territorium illegal auf die griechischen Ägäisinseln übersetzen, zurückzunehmen. Für jeden zurückgeführten Syrer nimmt die EU einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei legal auf. In der Türkei leben etwa 2,5 Millionen syrische Bürgerkriegsflüchtlinge.

Auswahl trifft die Türkei

Nach diesem sogenannten 1:1-Mechanismus sollen zunächst bis zu 72 000 Syrer Aufnahme in der EU finden. 23 EU-Staaten haben sich zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei bereit erklärt, Deutschland nimmt das größte Kontingent. Über die Auswahl der Flüchtlinge entscheiden die türkische Migrationsbehörde DGMM, das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und die deutschen Behörden, die ein Visum ausstellen. Ganz zum Schluss des Verfahrens muss dann die türkische Migrationsbehörde die Ausreisegenehmigung erteilen.

Auf diesem Weg sind seit Ende März bereits 292 Syrer aus der Türkei nach Deutschland gekommen. In 52 Fällen, so das Bundesinnenministerium, verweigerten die türkischen Behörden Flüchtlingen, die bereits ein Visum hatten, in letzter Minute die Ausreise – ohne Angabe von Gründen. Seit längerem steht der Verdacht im Raum, dass die Türkei im Rahmen des Abkommens vorzugsweise Frauen, Kinder, Kranke und ungelernte Arbeitskräfte ausreisen lässt, besser qualifizierten Facharbeitern und Akademikern wie Ärzten und Ingenieuren dagegen die Weiterreise verweigert.

Türkei beruft sich auch Vereinte Nationen

Das türkische Außenministerium bestreitet das. Dort heißt es, man berücksichtige bei der Erteilung der Ausreisegenehmigung die „Vulnerability Criteria“ der Vereinten Nationen. In diesen „Verletzlichkeitskriterien“ ist festgelegt, dass schutzlose Flüchtlinge bevorzugt behandelt werden müssen. Danach können zum Beispiel Minderjährige, Kranke oder Behinderte vorrangig in die EU ausreisen. Im Fall der Türkei hatte bereits im vergangenen Monat Innenstaatssekretär Ole Schröder dem Innenausschuss des Bundestages bestätigt, dass sich das Land bevorzugt alter und kranker Flüchtlinge entledigen will. Nicht nur den deutschen Behörden ist aufgefallen, dass unter den Flüchtlingen, die im Rahmen des Abkommens aus der Türkei kommen, sehr viele Härtefälle sind. EU-Vertreter haben deswegen in der vergangenen Woche in Ankara bei der Migrationsbehörde DGMM vorgesprochen.

Wie EU-Diplomaten in der türkischen Hauptstadt berichten, haben die türkischen Behördenvertreter in den Gesprächen eingeräumt, es gebe eine Weisung von „höchster Stelle“, Fachkräfte und Akademiker nicht ausreisen zu lassen. Dagegen können die EU-Staaten wenig machen. In dem Flüchtlingsabkommen hatte die EU der Türkei nach langem Tauziehen das Recht eingeräumt, dass sie bei der Auswahl der Flüchtlinge das erste und das letzte Wort hat. Unter Berufung darauf hatte die türkische Regierung bereits im Mai dem UMHCR mitgeteilt, dass syrische Akademiker nicht mehr ausreisen dürfen.