Seit dem Sommer sitzen zwei Fraktionen der AfD im Landtag - und sie wollen einen Untersuchungsausschuss durchsetzen. Die anderen Fraktionen sind fest entschlossen, dem einen Riegel vorzuschieben.

Stuttgart - Im Streit mit den zwei Fraktionen der AfD im baden-württembergischen Landtag lassen es die anderen Fraktionen auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Landtagspräsidiums in Stuttgart, dass die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP den Antrag der beiden Fraktionen der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus ablehnen wollen.

 

„Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Begehren rechtswidrig ist. Wir halten es auch für missbräuchlich“, sagte Reinhart. Der Antrag solle am 28. September vom Plenum in den Ständigen Ausschuss überwiesen werden. Bei der Abstimmung im Plenum zu einem späteren Zeitpunkt folge dann die Ablehnung. Dann müsste die AfD vor das Landesverfassungsgericht ziehen, um ihr Begehren durchzusetzen.

Fraktionen streben Wiedervereinigung an

Die AfD hatte sich in zwei Fraktionen aufgespalten. Diese streben zwar eine Wiedervereinigung an, wollen aber zugleich auch einen Untersuchungsausschuss im Landtag zum Thema Linksextremismus durchsetzen. Untersuchungsausschüsse können nur dann eingesetzt werden, wenn zwei Fraktionen dies befürworten. Die etablierten Fraktionen wollen mit einer Änderung im Untersuchungsausschussgesetz des baden-württembergischen Landtags klarstellen, dass dies zwei Fraktionen von zwei unterschiedlichen Parteien sein müssen. Diese Änderung soll am 28. September im Landtag beschlossen werden.

Zudem wollen sie die Geschäftsordnung des Landtags ändern, um klarzustellen, dass zwei Fraktionen nicht derselben Partei angehören können. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: „Der Landtag lässt sich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen. Der Landtag wird jetzt handeln.“

Datum der Zusammenführung offen

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) sagte, nach Überzeugung von Juristen könne ein geändertes Untersuchungsausschussgesetz auch für den Antrag der AfD-Fraktionen auf Einsetzung des Ausschusses zum Linksextremismus gelten. Denn maßgeblich sei nicht die Rechtslage an dem Zeitpunkt, an dem der Antrag beim Landtag eingereicht worden sei, sondern der, an dem das Plenum über den Antrag entscheide.

Wann die AfD ihre beiden Fraktionen im Landtag wieder zusammenführen will, ist völlig offen. In der vergangenen Woche hatten die zwei Fraktionen aber bereits AfD-Bundeschef Jörg Meuthen zum Vorsitzenden einer möglichen wiedervereinigten Fraktion gewählt. Dies sehen die anderen Fraktionen als Zeichen dafür, dass die Wiedervereinigung nur aus taktischen Gründen herausgezögert werden soll.