Im Streit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gelingt der AfD ein Sieg vor Gericht. Es geht zwar nur ums Verfahren. Dennoch ist das bitter, und zwar aus mehreren Gründen, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - So etwas gibt es auch nicht alle Tage. Noch Ende Januar hatte das Kölner Verwaltungsgericht es explizit abgelehnt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu untersagen, die AfD als Verdachtsfall zu bezeichnen. Fünf Wochen später urteilt das gleiche Gericht genau anders herum. Das klingt nach einem klaren Erfolg für die Rechtspopulisten, doch das stimmt so nur zum Teil.