Seit Mai streitet der brandenburgische Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz mit dem AfD-Bundesvorstand um seine Parteimitgliedschaft. Nun entscheidet das Landgericht Berlin: Er muss draußen bleiben.

Berlin - Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abgelehnt. Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen durch das AfD-Bundesschiedsgericht Bestand. Kalbitz hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um bis zur Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren Parteimitglied zu bleiben.

 

Dies sei aber nicht erforderlich, weil es nicht hinreichend wahrscheinlich sei, dass das Urteil des Bundesschiedsgerichts der AfD in einem Hauptsacheverfahren keinen Bestand habe, begründete der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier das Urteil der 43. Zivilkammer. Das Gericht habe die 42-seitige Urteilsbegründung des Bundesschiedsgerichts intensiv studiert, erklärte der Richter.

Kalbitz äußerte sich nach dem Urteil zunächst nicht. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen zeigte sich dagegen erleichtert. „Die heutige Entscheidung des Landgerichts ist nach dem wohlfundierten und klaren Spruch unseres Parteischiedsgerichts eine weitere unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition“, erklärte er. „Damit ist sämtlichen auch intern von einigen geäußerten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens in der Causa Kalbitz endgültig jede Basis entzogen.“

Kapitel Kalbitz politisch geschlossen

„Die Entscheidung ist gefallen: Andreas Kalbitz ist draußen“, sagte der Vorsitzende der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion, Alexander Wolf, der als Mitglied des Bundesvorstands an dem Prozess teilgenommen hatte. Das Kapitel Andreas Kalbitz sei politisch geschlossen. „Die AfD und der Bundesvorstand um Jörg Meuthen gehen gestärkt und klar den Weg einer freiheitlich-konservativen Alternative.“

Der Rechtsanwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, hatte im Gericht erklärt, dass die beabsichtigte Klage im Hauptsacheverfahren erst in der kommenden Woche eingereicht werden solle. Er begründete das damit, dass das schriftliche Urteil des Bundesschiedsgerichts erst Ende vergangener Woche eingegangen sei. Der Anwalt des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, sagte dazu, in Anbetracht der Geschäftslage der Berliner Gerichte würde ein Hauptsacheverfahren voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr terminiert. Und eine Rechtskraft könnte wahrscheinlich auch erst Jahre später erfolgen.

In einem ersten Verfahren hatten die Richter im Juni einem Eilantrag von Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei durch den Bundesvorstand noch stattgegeben. Die Richter hatten damals erklärt, dass die Annullierung der Parteimitgliedschaft allein durch den Bundesvorstand unzulässig sei. Vielmehr sei das Parteischiedsgericht für eine Beendigung der Mitgliedschaft zuständig. Nachdem das Bundesschiedsgericht den Spruch des Bundesvorstands Ende Juli bestätigt hatte, war Kalbitz erneut vor Gericht gezogen.

Mitgliedschaft im Mai für nichtig erklärt

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

Kalbitz hatte am Dienstag seinen Rückzug vom Fraktionsvorsitz im Landtag erklärt, den er eigentlich nur bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen lassen wollte. Hintergrund ist der Krankenhausaufenthalt des Parlamentarischen Geschäftsführers Hohloch. Der junge Politiker war vergangene Woche nach eigenen Angaben mit einem Milzriss in die Klinik gekommen. Zuvor hatte ihn Kalbitz nach Angaben aus der Partei im Landtag unbeabsichtigt heftig berührt. Kalbitz selbst sprach von einem „Missgeschick“.