Der Hinweisgeber aus dem LKA hat sich wohl strafbar gemacht – aber auch verdient: ohne ihn wären Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Kollegen kaum öffentlich geworden, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der „Maulwurf“ beim Landeskriminalamt hat sich gewiss strafbar gemacht, als er den Verteidigern in einem Drogenprozess brisante Informationen zu einem verdeckten Ermittler gab. Doch zugleich hat er dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen, ob aus edlen oder weniger edlen Motiven: Ohne seine Tipps hätte das Gericht die Glaubwürdigkeit des zentralen Belastungszeugen nicht richtig einschätzen können – und den (gewiss nicht unschuldigen) Angeklagten wohl zu einer ungleich höheren Strafe verurteilt. Das mag bei der Bewertung seines Geheimnisverrats eine Rolle spielen, für den er bereits mit dem Verlust des Jobs büßt.