Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen AfD-Fraktionschef Alexander Gauland wegen Steuerhinterziehung. Der Bundestag hat die Immunität des Politikers aufgehoben.

Berlin - Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum stimmte am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main „auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ zu. Es gehe um den Vorwurf der Steuerhinterziehung, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag. Die Durchsuchungen betreffen die Meldeanschriften Gaulands in Frankfurt am Main und in Brandenburg.

 

Ermittlungen wegen Steuerfehler

Die Parlamentarier kamen mit dem Votum einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach. Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines „privaten Steuerfehlers“ aufgenommen. Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe waren zunächst noch unklar.