In der Faschingszeit drohen Autofahrer öfter mal alkoholisiert unterwegs zu sein. Das hat manchmal böse Folgen – wie jetzt im Stuttgarter Süden.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Alkohol am Steuer – gerade jetzt in der Faschingszeit ist das für die Polizei wieder ein Schwerpunktthema. Viel zu viel getankt hat etwa eine 37-jährige Toyota-Fahrerin, die in der Nacht zum Donnerstag im Stuttgarter Süden auf der Karl-Kloß-Straße Richtung Degerloch wollte – und dabei einen Unfall mit drei Leichtverletzten und 18 000 Euro Schaden verursachte.

 

Der Unfall ereignete sich um 23.25 Uhr nach den Einfahrten in den Heslacher Tunnel. Die 37-Jährige verlor in der folgenden Rechtskurve die Kontrolle über ihren Kleinwagen, als sie zunächst gegen den rechten Bordstein geriet. Sie versuchte daraufhin gegenzulenken, schleuderte dadurch aber erst recht in den zweispurigen Gegenverkehr – und kollidierte mit dem VW eines 22-Jährigen, der talwärts entgegenkam. Beim Aufprall verhakten sich die Fahrzeuge ineinander, der Toyota der 37-Jährigen wurde gedreht, das rechte Vorderrad riss dabei ab. Beim Unfall verletzten sich der 22-Jährige, sein 37 Jahre alter Mitfahrer sowie die 38 Jahre alte Beifahrerin des Toyota leicht.

Tipps von Stadt und Polizei zur Faschingszeit

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten eine deutliche Alkoholfahne bei der 37-jährigen Fahrerin fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa zwei Promille. Die Frau musste zur Blutprobe, der Führerschein wurde beschlagnahmt. Offenbar hat sie ein Alkoholproblem: Bei zwei Promille sind die Ausfallerscheinungen bei nicht an Alkohol gewöhnten Menschen normalerweise so groß, dass sie kaum in der Lage wären, ein Auto in Gang zu setzen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter der Rufnummer 07 11 / 89 90- 41 00 zu melden.

Um Fasching sicher zu überstehen, haben die kommunale Kriminalprävention der Stadt und die Stuttgarter Polizei einen Empfehlungskatalog veröffentlicht. So sollte man bei zu viel Alkoholkonsum öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Was wenige wissen: Nicht nur zur Faschingszeit bieten die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) ihren Busfahrgästen außerhalb der Innenstadt von 21 Uhr an den sogenannten Halt auf Wunsch an. Dabei können Fahrgäste dem Busfahrer beim Einsteigen mitteilen, wo sie aussteigen wollen. „Sofern der gewünschte Haltepunkt verkehrssicher ist, hält der Bus dort an“, heißt es.

Zuschuss für Frauen fürs Taxi

Von 20 Uhr an können Fahrgäste in Stadtbahnen ein Taxi bestellen, das sie an der Zielhaltestelle abholt. Der Taxiwunsch kann über den Fahrerruf im Türbereich ihren Taxi-Wunsch und die gewünschte Haltestelle aus der Liste der SSB-Taxi-Ruf-Haltestellen beim Fahrpersonal angeben. Das Taxi wird dann über Taxi-Zentrale angefordert. Für die Taxifahrt gilt der übliche Taxitarif. Speziell für Frauen, die abends alleine unterwegs sind, gibt es das Frauen-Nacht-Taxi. Für jede Fahrt übernimmt die SSB einen Anteil von fünf Euro, wenn Frauen ein solches Taxi auf ihren Namen bestellen.