Mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD hat der Landtag in einem Schnellverfahren die umstrittene Verbesserung von Altersversorgung und Ausstattung für Abgeordnete beschlossen.

Stuttgart - Die Neuregelung ermöglicht Landtagsabgeordneten, im Alter wieder staatliche Pensionen zu beziehen. Zudem erhalten sie künftig bis zu 10 438 Euro für Mitarbeiter, bisher waren es maximal 5409 Euro monatlich. Die steuerfreie Pauschale etwa für Büromiete, Telefon und Veranstaltungen wird von 1548 auf 2160 Euro monatlich erhöht. Die AfD lehnte das Gesamtpaket ab, die FDP stimmte gegen die Möglichkeit, zwischen privater und der lukrativeren staatlichen Altersversorgung zu wählen. Fünf Abgeordnete enthielten sich: Wolfgang Drexler (SPD), Brigitte Lösch und Alexander Salomon (beide Grüne) sowie Heinrich Fiechtner (AfD) und Wolfgang Gedeon (fraktionslos).

 

Die Befürworter der Gesetzesänderung wiesen nicht nur auf die wachsenden Aufgaben hin, sondern auch darauf, dass der Landtag im Ländervergleich sehr kostengünstig arbeite. Baden-Württemberg gebe deutlich weniger für seine Abgeordneten aus als die meisten anderen Bundesländer, argumentierten sie bei der Beratung am Donnerstag im Landtag. Nach Angaben der Landtagsverwaltung kostet der Landtag in Baden-Württemberg im Schnitt 8,57 Euro je Einwohner. Im Bundesdurchschnitt sind es 13,62 Euro. Auch mit den neuen Regeln blieben die Kosten unter 10 Euro je Einwohner, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Hans-Ulrich Sckerl.

Mehrkosten

Im Haushalt 2017 sind 93,2 Millionen Euro für den Landtag vorgesehen. Die Erhöhung der steuerfreien Kostenpauschale und die Erhöhung für die Beschäftigung von Mitarbeitern kosten zusammen rund 12 Millionen Euro jährlich. Wie teuer die Wiedereinführung der staatlichen Altersversorgung ist, lasse sich nicht im Voraus beziffern, erklärten Grüne, CDU und SPD in ihrem Gesetzentwurf. Die Höhe der Mehrkosten hänge von „der Zahl der Abgeordneten und der Dauer ihrer Mitgliedschaft“ ab und sei daher im Voraus nicht zu beziffern. Der Bund der Steuerzahler schätzt sie auf mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr.

Die aktuellen Ausgaben für die Altersvorsorge werden sich zwar nicht erhöhen – für jeden Abgeordneten zahlt das Land weiter 1679 Euro monatlich – für eine private oder staatliche Absicherung. Für letztere bildet das Land eine Rücklage. Wenn die Abgeordneten das Pensionsalter von 67 Jahren erreichen, muss das Land zahlen. Gehen Abgeordnete früher in Ruhestand, gibt es Abschläge.

Bund der Steuerzahler bezweifelt Rechtmäßigkeit

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bezweifelt, dass das Gesetzgebungsverfahren den Grundsätzen der Verfassung entspricht. Weil das Parlament in eigener Sache entscheide, müsse der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar sein und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden, erklärte der Verband. Das habe das Bundesverfassungsgericht 1975 klargestellt. Der Landtag habe jedoch in einem „Hauruckverfahren“ das Gesetz beschlosssen. Am Dienstagnachmittag hatten die Fraktionschefs von Grünen, CDU, SPD und FDP die geplanten Änderungen der Presse vorgestellt. Am Donnerstag wurden die Gesetzentwürfe im Landtag beraten, am Freitag wurde das Gesetz ohne weitere Beratung im Landtag verabschiedet.

Der Bund der Steuerzahler appellierte an Abgeordnete, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um das Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Bürgern ist das nicht möglich, weil sie nicht direkt betroffen sind. Sie könnten das Gesetz möglicherweise aber anderweitig stoppen. Nach dem Landtagsgesetz muss sich der Landtag mit einem Volksantrag befassen, wenn 0,5 Prozent der Wahlberechtigten bei der jüngsten Landtagswahl dem Antrag zustimmen. Ob bei einer Ablehnung ein Volksbegehren möglich wäre, ist unklar. Erst im Dezember hat der Landtag Volksanträge erleichtert. Sie werden jetzt nicht mehr nur im Staatsanzeiger, sondern auch auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.