Die Bundesregierung plant wegen eines erheblichen Armutsrisikos in diesem Jahr ein Gesetz, das die Vorsorge zur Pflicht macht.

Stuttgart - Die Bundesregierung will die Selbstständigen in diesem Jahr per Gesetz zur Altersvorsorge verpflichten. „Wir werden auch die Selbstständigen in das System der Alterssicherung in Deutschland einbeziehen“, hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt und erklärt: „Ich finde es wichtig, dafür zu sorgen, dass (...) nicht am Ende andere mit ihren Steuern diese Menschen über die Grundsicherung unterstützen müssen.“ In ihrem Armutsbericht warnt die Regierung vor einem erheblichen Risiko für viele Selbstständige. Mit dem Gesetz soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. In Berlin heißt es, dass bis Sommer ein Gesetzentwurf vorliegen soll.

 

Schon seit Jahren wird über Mängel in der Alterssicherung der 4,1 Millionen Selbstständigen diskutiert. Ein besonderes Augenmerk gilt den Solo-Selbstständigen. Die Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann, die für die Linke im Bundestag sitzt, erfragt regelmäßig beim Statistischen Bundesamt die Zahlen, die nicht automatisch erhoben werden. „Die Zahl der Solo-Selbstständigen ist seit dem Jahr 2000 deutlich angestiegen, von 1,84 Millionen auf 2,28 Millionen im Jahr 2017“, sagt sie. Grund für den starken Zuwachs war unter anderem die Förderung von Existenzgründungen im Zuge der Hartz-Reformen. Zuletzt hat sich die Zahl der Solo-Selbstständigen nur noch geringfügig verändert.

Halb angestellt, halb selbstständig

Aus der Sicht des SPD-Abgeordneten Matthias Bartke, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, verändert sich gegenwärtig im Zeichen der Digitalisierung das Gesicht der Selbstständigkeit. Bartke: „Teilweise sind Menschen halb angestellt, halb selbstständig oder die Phasen wechseln sich ab.“ Der typische Selbstständige sei immer weniger der gut verdienende Immobilienberater oder der Handwerksmeister, meint Bartke. „Die neuen Selbstständigen sind IT-Experten, Unternehmensberater, Clickworker, aber auch Selbstständige, die im Handwerk, in Kurierdiensten oder in der häuslichen Pflege tätig sind.“

Solo-Selbstständige, heißt es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), kommen teilweise trotz hoher Anforderungen an die Qualifikation nur auf niedrige Einkünfte – „man könnte sie als akademisches Proletariat in Form einer selbstständigen Beschäftigung bezeichnen“. Mitunter seien die persönlichen Einkommen so gering, dass sie kaum allein zum Leben ausreichen dürften. Da bleibt für die Altersvorsorge schon gar nichts übrig.

Eine Million Selbstständige sind obligatorisch versichert

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rechnet anders und verweist in einer Studie auf das verfügbare Einkommen des Haushalts. „Wenn beide Partner gleichberechtigt auf das Haushaltseinkommen zugreifen können, dann sind Solo-Selbstständige nicht schlechter gestellt als andere Erwerbstätige“, heißt es. Der Befund: Im Ruhestand sind nur 3,7 Prozent der zuvor Selbstständigen auf etwa 800 Euro Grundsicherung angewiesen. Der Anteil ist aber höher als bei früheren Arbeitern und Angestellten. Von den 4,1 Millionen Selbstständigen sind gut eine Million obligatorisch versichert, sei es in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk. Die verbleibenden drei Millionen Selbstständigen sollen nun von dem geplanten Gesetz erfasst werden, unabhängig davon, ob sie freiwillig vorgesorgt haben oder nicht.

Ein Mindestsicherungsumfang ist Illusion

Die Linke will nach den Worten von Sabine Zimmermann all diese Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Auch in der SPD gibt es große Sympathie für solch eine Regelung, die die Rentenversicherung stärken würde. Im Koalitionsvertrag steht aber etwas anderes. Danach kann der Selbstständige statt der gesetzlichen Rentenversicherung eine andere Vorsorgelösung wählen, sofern sie insolvenz- und pfändungssicher ist und „in der Regel“ eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus gewährleistet. Das hält Jochen Pimpertz, Leiter des Kompetenzfelds Öffentliche Finanzen, Soziale Sicherung, Verteilung beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW), für problematisch, weil es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Mindestsicherungsumfang gibt. „Deshalb“, so sagt er, „kann einem Selbstständigen, der zum Beispiel in Teilzeit gearbeitet hat oder Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie aufweist, die Rente in einem Mindestsicherungsumfang nicht garantiert werden.“

Der Verband will keine Rentenversicherungspflicht

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist für eine Versicherungspflicht, will es den Selbstständigen aber grundsätzlich freistellen, ob sie eine private oder gesetzliche Versicherung wählen. Auf dieser Linie liegt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV), die eine Rentenversicherungspflicht „durch die Hintertür“ ablehnt. Die Organisation befürchtet, dass Selbstständigen, die bereits Geld fürs Alter zurücklegen, im Nachhinein eine andere Form der Vorsorge vorgeschrieben wird. Im Koalitionsvertrag steht, die Altersvorsorgepflicht solle für alle Selbstständigen gelten, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. „Die Altersvorsorgepflicht kann deshalb nur für künftige Selbstständige gelten“, fordert die BAGSV. Pimpertz warnt die Politik davor, die Vorsorgeverpflichtung mit dem Ziel der Armutsprävention zu verknüpfen. „Denn diese Art der Zwangsbeglückung“, so sagt er, „birgt das Risiko, dass ein armutsgefährdeter Selbstständiger die Arbeit einstellt, weil er die Minderung seines Nettoeinkommens um fast ein Fünftel – der Rentenversicherungsbeitrag liegt bei 18,6 Prozent – nicht hinnehmen kann oder will und stattdessen Grundsicherung beantragt“.

Die meisten Selbstständigen treffen Vorsorge fürs Alter

Ein Kernproblem nennt SPD-Mann Bartke die Belastung von Selbstständigen mit dem addierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. „Das überfordert viele finanziell“, sagt er. Deshalb müsse hierfür eine intelligente Ausgleichslösung gefunden werden. Bartke: „Dieser Ausgleich muss vor allem die wenig verdienenden Solo-Selbstständigen entlasten.“

Der Wissenschaftler Karl Brenke vom DIW hat die finanziellen Verhältnissen von früheren Selbstständigen im Ruhestand untersucht. Er räumt in einer Studie ein, dass Selbstständige unter den Personen in der Grundsicherung überrepräsentiert sind. Auch nach seiner Untersuchung gibt es durchaus viele Selbstständige, bei denen die Altersvorsorge nicht reichen dürfte. Trotzdem hält DIW-Ökonom Brenke fest: „Beim weit überwiegenden Teil der Selbstständigen wird oder ist grundsätzlich Vorsorge für das Alter getroffen.“