Online-Marktplätze sollen zukünftig transparenter informieren, warum bestimmte Produkte ganz oben in der Suchliste angezeigt werden. Das Bundeskabinett hat dazu ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Berlin - Verbraucher sollen beim Shoppen auf Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay künftig transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierte Preise informiert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch zwei Gesetzesvorlagen aus dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium, mit denen europäisches Recht umgesetzt werden soll. Damit bekommen Käufer von Software oder Apps zudem die gleichen Gewährleistungsrechte wie bei allen anderen Produkten sowie ein Recht auf Updates.

 

Die neuen Regeln sorgten „für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der digitalen Welt“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). So gelten künftig Hinweispflichten, weshalb auf Plattformen bestimmte Produkte ganz oben in der Suchliste auftauchen. Außerdem müsse klar sein, ob der Anbieter auf einem Onlinemarkt ein Unternehmer oder Verbraucher ist und ob der Preis automatisch personalisiert wurde. Zudem haben Käufer das Recht, den Originalpreis einer angebotenen Eintrittskarte zu erfahren.

Gesetz muss noch Bundesrat und Bundestag passieren

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zu digitalen Inhalten sieht vor, dass Nutzer von Apps, Software oder digitalen Dienstleistungen bei Fehlern oder Defekten die gleichen Rechte bekommen wie bei allen anderen Produkten - das schließt auch eine Vertragsbeendigung mit ein. Anbieter digitaler Produkte werden zu regelmäßigen Updates und zum Schließen von Sicherheitslücken verpflichtet. 

Die Gesetzesvorlagen werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Regierung an den Bundestag übermittelt.