Laut Polizei und Staatsanwaltschaft hat sich der mutmaßliche Amokläufer von Heidelberg seine Waffen in Österreich besorgt.

Heidelberg - Der mutmaßliche Amokläufer von Heidelberg hat sich seine Waffen in Österreich besorgt. Der 18-Jährige habe etwa eine Woche vor der Tat drei Langwaffen in Österreich erworben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Mannheim am Mittwoch mit. Beamte stellten am Tatort zwei der Waffen und rund 150 Schuss Munition sicher. Die dritte Waffe habe die österreichische Polizei in einem Zimmer gefunden, das der junge Mann bei einem Aufenthalt angemietet habe.

 

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Warum schießt ein Student auf Kommilitonen?

Die beiden bei der Tat verwendeten Waffen hat der 18-Jährige demnach bei einem Waffenhändler gekauft, die dritte bei einer Privatperson. Inwiefern sich der Waffenhändler oder seine Mitarbeiter wegen des Waffenverkaufs strafrechtlich verantworten müssen, wird den Angaben zufolge geprüft. Dies gestalte sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland als schwierig, hieß es.

Keine Hinweise auf persönliche Beziehung zu Opfern

Die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen in Mannheim und die noch laufende Auswertung von Mobiltelefonen, Laptops und einem Tablet habe keine Hinweise auf eine persönliche Beziehung zwischen dem mutmaßlichen Täter und den Opfern ergeben.

Der 18-Jährige soll zudem mit einem Taxi von Mannheim zum Tatort ins Neuenheimer Feld in Heidelberg gefahren sein. Die beiden Waffen sollen dabei in einer Sporttasche im Kofferraum des Taxis transportiert worden sein.

Früher Mitglied in rechtsextremer Partei?

Die Ermittler prüfen den Angaben zufolge außerdem Hinweise, wonach der Tatverdächtige in der Vergangenheit Mitglied der rechtsextremen Partei Der III. Weg gewesen sein soll, und im Jahr 2019, als der Tatverdächtige noch minderjährig war, aus dieser ausgetreten sein soll. Bereits durchgeführte Auswertungen digitaler Medien des mutmaßlichen Täters sowie Zeugenaussagen aus seinem persönlichen Umfeld hätten bislang aber keine Erkenntnisse zu einer Radikalisierung oder zu Kontakten des mutmaßlichen Täters ins rechte Spektrum ergeben.

Nicht auszuschließen sei, dass eine im Raum stehende psychische Erkrankung des Verdächtigen ursächlich für die Tat gewesen sein könnte, hieß es. Belastbare Feststellungen zum Tatmotiv seien jedoch den weiteren Ermittlungen vorbehalten.