Florian Winges mag Mode, hat jedoch seine Probleme mit der Polizeipräsenz in Stuttgart. Sein modisches Statement zu diesem Thema bringt ihn in einen Konflikt mit den Gesetzeshütern.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Florian Winges Instagram-Profil zeigt es deutlich: Der 25-jährige Wahl-Stuttgarter mag Mode und Design, von beidem schießt er gerne stylische Fotos. Mit einem Modestatement, das er auch schon mehrfach in dem sozialen Netzwerk weit verbreitet hat, ist er nach Ansicht der Stuttgarter Polizei nun übers Ziel hinaus geschossen: Sein Regenmantel der Marke Vetements, schwarz, knöchellang, mit Kapuze, hat auf dem Rücken in großen Lettern das Wort „Polizei“ aufgedruckt. Eine Polizeistreife sprach ihn darauf an. Das Ende vom Lied: „Die haben mir den Mantel abgenommen und mich bei recht kühlem Wetter im dünnen Pulli weitergehen lassen“, beschwert sich der Modefan. Noch dazu regt er sich darüber auf, dass er lange aufgehalten worden sei: „Ich hatte einen Termin und musste weiter. Die Beamten haben drei Mal mit dem Polizeipräsidium telefoniert, weil sie gar nicht wussten, was sie nun eigentlich tun sollen.“

 

Winges bekennt offen, dass er nicht gerade begeistert über die Polizeipräsenz in der Stadt ist: An jeder Ecke stünden Streifenwagen, allein während sieben Beamten mit ihm am Rotebühlplatz gestanden und seine Personalien aufgenommen hätten, seien vier Polizeiwagen vorbeigefahren. Seinen Mantel habe er deswegen auch aus einer Art stillem Protest gegen diese Zustände in der Landeshauptstadt getragen – die er ohnehin nach acht Jahren nicht mehr mag und bald in Richtung einer „richtigen Hauptstadt“, nach Berlin, verlassen werde.

Die Staatsanwaltschaft hat nun den Mode-Streitfall übernommen

Nun befassen sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit dem Modeprodukt. „Es könnte unter Paragraf 132a des Strafgesetzbuches fallen“, sagt Jan Holzner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der Paragraf regelt, dass der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtszeichen untersagt und strafbewehrt ist. Für das Wort Polizei hat Bayern im Jahr 2002 markenrechtlichen Schutz beantragt – und über Lizenzen an die anderen Länder weitergegeben, so ein Sprecher des Innenministeriums. Das schütze jedoch in erster Linie vor geschäftsmäßiger Verwendung.

Allerdings müsse die Staatsanwaltschaft noch genau prüfen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr bestehe: „Es müsste ein Uniformteil geben, das genau so oder sehr ähnlich aussieht“, fügt Jan Holzner hinzu. Bei der Reiterstaffel der Polizei könnte die Staatsanwaltschaft ein Vergleichsobjekt finden: „Wir haben einen Regenmantel, der fast gleich aussieht“, sagt Roland Fleischer, der Sprecher des für die Pferdestaffel zuständigen Präsidiums Einsatz. Fleischer, der beide Modelle kennt – den Uniformmantel und das inzwischen als Sammlerstück begehrte Teil aus der Vetements-Kollektion – sieht „für den normalen Bürger durchaus eine Verwechslungsgefahr“. Der echte Mantel habe den gleichen Aufdruck, sei kürzer und habe Reflektorstreifen.

Florian Winges geht es im Moment aber nicht so sehr um juristische Diskussionen über seine Jacke – sondern zunächst mal darum, was mit dem in Modekreisen begehrten, wasserabweisenden Teil geschieht. „Ich habe nur einen Wisch, auf dem steht, dass er beschlagnahmt wurde“, sagt der 25-Jährige. Auf die Herausgabe muss er wohl noch warten, bis die Staatsanwaltschaft entschieden hat. Solange lassen ihn die Ordnungshüter vorerst jedoch im wahrsten Wortsinne im Regen stehen.