Im Cannstatter Amtsgericht sind knapp 110 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgaben der Juristen sind vielfältig. Wir stellen ihre Arbeit in einer kleinen Serie vor.

Bad Cannstatt - Im Rahmen einer sechsteiligen Serie bieten wir den Blick hinter die Kulissen des Amtsgerichts Bad Cannstatt, das für den Stadtbezirk sowie für Untertürkheim, Obertürkheim, Feuerbach, Münster, Mühlhausen, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen zuständig ist. Heute wird erklärt, wie es von einer Anklage zum Urteil kommt und wofür das Amtsgericht zuständig ist.

 

Seit den 1970er-Jahren befindet sich das Amtsgericht Bad Cannstatt in der Badstraße. Doch was geschieht hinter den rotbraunen Backsteinmauern? Im vergangenen Jahr wurden hier mehr als 6000 Fälle verhandelt. Knapp 110 Mitarbeiter sind dabei für den reibungslosen Ablauf zuständig. Verhandelt werden Zivil-, Familien- und Strafsachen. „Zivilrechtssachen sind Streitigkeiten unter Privatpersonen oder Unternehmen“, sagt Amtsgerichtsdirektor Bernd Odörfer. Wie zum Beispiel Verkehrsunfälle oder Streitigkeiten bei Miet- oder Kaufverträgen. Bei Strafrechtssachen hingegen klagt der Staat an, etwa bei Raub, Diebstahl oder Körperverletzung. Das Besondere am Amtsgericht: Angeklagte können sich auch selbst verteidigen.

Täglich gehen etwa acht neue Anklagen ein

Bis es zum Prozess kommt, dauert es eine gewisse Zeit: Täglich gehen etwa acht neue Anklagen von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht ein. Nachdem diese gesichtet und sortiert wurden, werden die Unterlagen gemäß eines speziellen Systems einem der 22 Richter zugeteilt – ohne dass dieser im Voraus weiß, um welchen Fall es sich handelt, „um Manipulationen zu verhindern“, sagt Odörfer. Nach Zustellung der Anklage entscheidet der Richter dann im sogenannten Zwischenverfahren, ob er den Tatverdacht für hinreichend hält und er das Hauptverfahren eröffnet. In der Hauptverhandlung kann sich der Angeklagte äußern – muss es aber nicht, es werden Beweise gesichtet sowie Zeugen und Sachverständige gehört. Wer als Zeuge zu einem Prozess geladen wurde, ist verpflichtet zu erscheinen. Nur wer im Urlaub oder krank ist, darf fehlen. Wer unentschuldigt fern bleibt, kann von der Polizei zuhause abgeholt und vorgeführt werden. Es kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Wer nicht zahlt, kann sogar in Ordnungshaft genommen werden. „Das ist aber die Ausnahme“, sagt Odörfer.

Wenn alle Beweismittel aufgenommen und alle Zeugen gehört sind, halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers und das Gericht spricht sein Urteil. Abhängig von der Schwere des Vergehens sind das ein Strafrichter oder ein Schöffengericht, bei dem der hauptamtliche Richter von ehrenamtlichen Schöffen unterstützt wird. Der Einzelrichter entscheidet, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren erwartet wird; das Schöffengericht ist für erwartete Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren zuständig.

Nicht immer muss es zur Verhandlung kommen

Sofern der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft keinen Widerspruch einlegen, wird das Urteil rechtskräftig und das Verfahren ist abgeschlossen. Anderenfalls kann gegen ein Urteil des Amtsgerichts sowohl Berufung als auch Revision eingelegt werden. Dabei unterscheiden sich Berufung und Revision insofern, als bei der Berufung eine erneute Beweiserhebung stattfindet; bei der Revision aber nur eine Überprüfung auf Rechtsfehler.

Doch es muss nicht immer zur Verhandlung kommen: Bei kleineren Delikten wird ein Strafbefehl verhängt. Etwa bei Strafen, die für bis zu einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden, Geldstrafen oder Fahrverboten, ist keine Verhandlung notwendig. „Erst wenn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, kommt es zur Verhandlung“, sagt Odörfer. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil.

Seine Strafe absitzen muss zwar niemand im Amtsgericht, dennoch gibt es dort vier Gefängniszellen. Der Grund: „Wenn ein Angeklagter bereits in Haft ist, wird er am Tag der Verhandlung hier untergebracht“, sagt Odörfer, und anschließend zum Prozess in den Verhandlungssaal geholt.