Für den Rechtsmediziner ist der Fall eindeutig: Er weise alle typischen Zeichen für Gewalt gegen Kinder auf. Der Schädel des vier Wochen alten Säuglings war gebrochen, mehrere Rippen sowie ein bein. Außerdem hatte es am ganzen Körper blaue Flecken. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen war der Vater angeklagt.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Bondorf - Am Ende des zweiten Verhandlungstages wurde die Mutter noch einmal in den Zeugenstand gerufen. „Man hat den Eindruck, dass Sie etwas zurückhalten“, sagte der Vorsitzende Richter. Im Juli 2017 brachte sie ihren vierwöchigen Säugling ins Krankenhaus. Der Schädel des Mädchens war gebrochen, ebenso mehrere Rippen und ein Bein. Der Körper war mit blauen Flecken übersät. Wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ihr Freund und Vater des Kindes vor dem Böblinger Amtsgericht angeklagt. Er schweigt zu den Vorwürfen. Auch die Mutter kann keine Erklärung für die vielen Verletzungen liefern.

 

Rippenfrakturen bei 90 Prozent der Misshandlungen

Für den rechtsmedizinischen Gutachter ist der Fall eindeutig: Er hat die typischen Zeichen für Gewalt gegen Kinder an dem kleinen Mädchen erkannt. Die Verletzungen seien nicht auf ein Mal entstanden, sondern an verschiedenen Tagen, und sie hätten sich an mehreren Stellen des Körpers befunden. „Es wird nicht nur einseitig geschlagen“, erklärte er, „ein einzelnes Geschehen begründet nicht unterschiedlich alte Frakturen in unterschiedlichen Regionen.“ Ganz typisch sei auch eine unpassende Erklärung für die Verletzungen. Den Treppensturz, den der 26-jährige Vater zwei Tage nach dem Vorfall zu Protokoll gegeben hatte, schloss er als Ursache für den Schädelbruch aus. Gleich drei Knochen waren in Mitleidenschaft gezogen: „Das spricht für eine Schlageinwirkung“, sagte der Professor. Zu Rippenserienfrakturen komme es bei Säuglingen selten, weil die Knochen noch elastisch seien – aber bei 90 Prozent der Misshandlungen würden sie auftreten.

Nach einem Grillabend mit den Eltern der Mutter soll es zu der Schädelfraktur gekommen sein. Während sich die junge Frau in der gemeinsamen Wohnung in Bondorf im Bad fertig fürs Bett machte, soll der Vater das Kind misshandelt haben. Weil das Baby plötzlich eine große Beule am Kopf hatte, fuhr die Mutter noch in der Nacht ins Krankenhaus. Dort wurden dann mehrere Verletzungen diagnostiziert, darunter ein Bruch am Bein, der älter als sieben Tage war. Auch für die behandelnde Oberärztin der Uniklinik Tübingen war klar, dass die Verletzungen nicht zu den Erklärungen der Eltern passten: „Wir hatten den Eindruck, dass mit etwas hinter dem Berg gehalten wird.“

Mutter kann nichts zur Aufklärung beitragen

Ein zweites Mal wurde die Mutter in den Zeugenstand gerufen, weil der Treppensturz als Verletzungsursache weggefallen war. „Sie bleiben dabei, dass Sie zu dem Vorfall nichts wissen?“, fragte der Richter. Auch dem Staatsanwalt kam es „komisch“ vor, dass sie keinen Grund für die Verletzungen ihrer Tochter nennen konnte. Zumal sie im Tatzeitraum nur kurze Momente von dem Kind weg gewesen sei. Aber die 23-Jährige konnte wieder nichts zur Aufklärung beitragen. Dass ihr Freund nicht mit ins Krankenhaus wollte, habe sie gewundert, sagte sie dann noch: „Als Elternteil will man doch wissen, was mit dem Kind ist.“

Am Ende hielten der Richter und der Staatsanwalt die Aussagen der Mutter für glaubwürdig. Der Staatsanwalt beantragte für den Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Richter blieb in seinem Urteil drei Monate darunter, aber oberhalb der Bewährungsgrenze. Nur das gebrochene Bein strichen sie aus der Anklage, weil sich diese Tat nicht mehr nachweisen lasse. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Sie argumentierte, dass ein anderes Familienmitglied den Säugling misshandelt haben könnte. Doch der Richter sah die These als widerlegt an, weil die Hebamme zwei Tage vor der Einlieferung in die Klinik an dem Baby nur drei kleine Hämatome entdeckt hatte. Die Schädel- und die Rippenfrakturen müssen also an dem Wochenende entstanden sein, als Vater und Mutter immer bei dem Kind waren.

Unvorstellbar für den Richter

„Schlimm und tragisch“, nannte der Richter den Fall, die Verletzungen seien „brutal, schwerwiegend und schauerlich“. Für den 26-Jährigen spreche nur, dass er nicht vorbestraft sei, sich um eine Beziehung zu der nun zweieinhalbjährigen Tochter bemühe und Unterhalt zahle. „Man kann sich nicht vorstellen, wie man mit derart roher Gewalt auf einen Säugling einwirkt“, begründete er sein Urteil.